Erwerbsminderungsrente bei Bipolarer Störung?

4 Antworten

Hallo,

ich kann deinen Werdegang leider nicht nachvollziehen, da ich mich Frage, welcher Bänker dir diese Kredite bewilligte.

Der sozialmedizinische Dienst der Rentenversicherung wird, wenn du überhaupt die allgemeine Wartezeit aufgrund deiner Selbständigkeiten überhaupt erfüllst, prüfen, ob deine Leistungsvermögen unter 6 Stunden täglich, 5 Tage die Woche für irgendwelche Tätigkeiten gesunken ist, auf ein vorhandenen Beruf kommt es dabei nicht an.

Beste Grüße

Dickie59

Ausserdem meinte mein Neurologe, dass wenn ich Rente beantrage, dass er in meine Akte schreiben wird, dass ich Weniger als 3 std arbeiten kann.:)

gunther02  10.01.2017, 17:03

Das alleine wird nicht reichen, da dich der Gutachter der RV auch nochmal sehen will. Aber natürlich ist es gut, wenn man zum Antrag noch eigene Arztbescheinigungen und Atteste einreicht.

Hallo Ilovepizza668,

Sie schreiben unter anderem:

Erwerbsminderungsrente bei Bipolarer Störung?

Antwort:

Die Geschäftspartner, welche Ihnen Gelder ausgeliehen- und vorher keine gründlichen Recherchen (Kassensturz) bei Ihnen angestellt haben, dürften an Ihrem Dilemma selbst schuld sein! Dafür gibt es kein Mitleid!

Was Ihre eigentliche Frage zur Erwerbsminderungsrente anbelangt:

Zunächst müßen Sie auf Ihrem Rentenkonto nachweisen, daß Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen!

Das heißt im Klartext:

Mindestens 60 Beitragsmonate (5 Jahre), davon in den letzten 5 Jahren mindestens 36 Beitragsmonate (3Jahre)!

Ohne diese Grundvoraussetzung besteht in der Regel keine Chance auf Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente!

Alternativ:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232620/publicationFile/54129/grundsicherung_hilfe_fuer_rentner.pdf

Ist diese Grundvoraussetzung bei Ihnen erfüllt, so geht es bei der Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente grundsätzlich darum, daß Sie an Hand Ihrer eigenen Krankenakte (Arzt- und Entlassungsberichte) glasklar und sehr detailliert nachweisen können, daß Ihre Leistungsfähigkeit auch für leichte Tätigkeiten (Pförtner, Museumswärter, Nachtportier, usw.) am allgemeinen Arbeitsmarkt, dauerhaft auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag, abgesunken ist!

Eine teilweise Erwerbsminderungsrente setzt dagegen eine dauerhafte Leistungsabsenkung auf 3 bis unter 6 Stunden voraus! (dto. wie oben)

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/49858/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

http://www.erwerbsminderungsrente.biz/ihre-hausaufgaben/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/

https://www.youtube.com/user/hubkon

https://youtube.com/watch?v=lT893J4l_Co

https://youtube.com/watch?v=np1SB-fBsdE

http://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/teilhabe_und_behinderung/9196/der_schwerbehindertenausweis

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad