Erstmaliger Ladendiebstahl?

6 Antworten

"§ 242 Diebstahl

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar."

Quelle: http://dejure.org/gesetze/StGB/242.html

Das ist erstmal nur der grobe Rahmen. Vielleicht kann sie ja mit den Ladendetektiven oder den Verantwortlichen des Geschäftes ein Gespräch führen sodass sie nicht angezeigt wird.

piakathleen 
Fragesteller
 28.01.2016, 14:13

Das hat sie alles probiert, die haben sie ziemlich schlecht behandelt und waren sehr unverschämt

Supra95  28.01.2016, 14:16
@piakathleen

Diebstahl ist halt unterste schublade bei denen. Du würdest es sicher auch nicht gut finden wenn dich jemand beklaut

HelmeSchmidt  28.01.2016, 14:19
@Supra95

Nun ja,das sie unfreundlich waren, beziehungsweise sie "schlecht"(was heißt das?) behandelt haben, ist zwar unschön aber durchaus leider verständlich. 

Denn die Aussage das habe ich gar nicht bemerkt ist so ziemlich der Standardsatz eines jeden Ladendiebes.

Sehr wahrscheinlich wird das Verfahren gegen sie nach Ableistung von ein paar Sozialstunden (kaum mehr als 20) gemäß § 45 JGG eingestellt. Wenns extrem dumm läuft, dann müsste sie mit einer Geldstrafe von maximal 300,-€ rechnen (30 Tagessätze a 10,-€). Das ist aber nicht zu erwarten.

In jedem Fall ist sie am Ende nicht vorbestraft und hat keinen Eintrag im Führungszeugnis.

Daneben wird der Laden noch eine Fangprämie in Höhe von 50-150,-€ haben wollen und sie wird ein Hausverbot bekommen - entweder nur für den Laden oder für die ganze Kette.

Sie wird einen Anhörungsbogen von der Polizei bekommen, wo sie sich schriftlich äußern kann. Sie sollte die Tat zugeben und keine Ausreden hinschreiben.

Wäre schön, wenn Du mal schreibst, wie es ausgegangen ist.



§ 242
Diebstahl

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.


Und ganz ausversehen steckt man nix ein wenn sie das so bei gericht sagt hat sie direkt verkackt.



Bluttod20  28.01.2016, 15:00

Denke kaum das, dass zu einem Gerichtsverfahren kommen wird. 

Gibt wirklich Schlimmeres als ne Hose für 7 Euro mitgehen zu lassen. Klar, sie wird wohl ne Strafe ans Geschäft zahlen müssen und vielleicht kriegt sie mal nen Termin vor Gericht. Aber dramatisch ist das Ganze nicht. 

Supra95  28.01.2016, 14:19

Diebstahl ist Diebstahl. Ein kollege hat mal bei Kaufpark nen Monster energy mit gehen lassen und wurde deswegen vor gericht gezogen.

Lohengrimm  28.01.2016, 14:37
@Supra95

Meine Vermutung ist, dass das Verfahren gegen Bezahlung einer Gebühr von 50 bis 100 Euro wegen Geringfügigkeit eingestellt werden wird. 

Bluttod20  28.01.2016, 14:58
@Supra95

Fahrlässiger Diebstahl ist keine Straftat, sofern dies bewiesen werden kann.

piakathleen 
Fragesteller
 28.01.2016, 15:06

Soweit ich mich da auskenne ist es ja ein geringfügiger wert, und da sie 18 ist wird es bestimmt mit dem Jugendstrafrecht gemacht und es ist ihre erste tat. Vllt kennt sich ja jmd da aus

Lohengrimm  28.01.2016, 15:12
@piakathleen

Geh zu deiner Freundin, beruhige sie, trinkt zusammen einen Kaffee und macht euch nen schönen Nachmittag. Macht euch über Sache gemeinsam ein bisschen lustig. Sowas ist es wirklich nicht Wert, dass man sich Sorgen macht. 

piakathleen 
Fragesteller
 28.01.2016, 15:13

Ehrlich? Also wird es nicht so schlimm wie erwartet? Sie hat auch Angst vor sozialtunden oder einen Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis .. Machen wir danke:-)

Lohengrimm  28.01.2016, 15:26
@piakathleen

Also ins Führungszeugnis kommt sicher nichts und ich gehe davon aus, dass das Verfahren gegen Bezahlung von max. 100 Euro eingestellt wird. 

Wird sicher nicht so schlimm wie erwartet. Also: Chillt out, geht nen Kaffee trinken. Aber vergesst nicht zu bezahlen. ;-D 

piakathleen 
Fragesteller
 28.01.2016, 15:36
@Lohengrimm

Okay, danke du bist der Held des Tages.

So einen Fehler wird sie sicher nie wieder machen:-)

Dickes danke

Lohengrimm  28.01.2016, 15:44
@piakathleen

Na, dann genehmigt euch jetzt noch je ein kleines Gläschen Baileys und stoßt eine Runde auf mich an.  :-D 

ihr ist im Laden nicht aufgefallen eine Jogginghose mit ihrer eigenen Lederjacke in ihre Tasche getan zu haben

Ja bestimmt ;-) gaaaaaanz ausversehen passiert sowas

Der Wert der Hose spielt dabei keine Rolle, Diebstahl ist Diebstahl und in der Anzeige wird auch nicht der Wert vermerkt sein.

Ne Anzeige wegen Diebstahl kommt sehr gut.... ist schon berechtigt das sie sich nen Kopf macht.

Ich an Ihrer Stelle würde mal nochmal bei dem Laden vorbeigehen und nach nem Gespräch suchen, evtl auch für z. B. 1 Woche kostenlose Mithilfe im Lager/Verkauf anbieten..

Bluttod20  28.01.2016, 14:59

Verfahren wird zu 99% wegen Geringfügigkeit eingestellt.