Welche Beweiße sind notwendig um mich als Ladendieb zu überführen?
Sehr geehrte Anwälte,
ich habe zum wiederholten Mal bei einem Elektronikmarkt einen Ladendiebstahl begangen. Ich bereue dies, so wie meist wenn ich gerade noch einer Kontrolle entgangen bin. Die Sicherheitsfachkraft hat mich beim Ausgang gebeten mit ins Büro zu kommen weil der Filialleiter mir eine Frage stellen möchte. Ich habe dem nicht zugestimmt und habe das Gebäude verlassen ohne das jemand den Versuch getätigt hat mich daran zu hindern. Draußen vor dem Gebäude versuchte der Sicherheitsmann mich nochmal zu überreden mit ins Büro zu kommen. Er meinte, nicht wegen einem Diebstsahl sondern wegen einem Personenabgleich bzw. Aussage. Ich sagte ihm das ich nichts verbrochen hätte und habe dann meinen Weg nach Hause fortgesetzt. Ich bin mir jetzt im Klaren das ich etwas an mir tun muss um meine Kaufsucht bis hin zum Ladendiebstahl Psyschologich behandeln zu lassen. Jetzt meine Frage: Kann der E-Markt anhand von eventuellem Videomaterial bzw. meinen Kundendaten (die ich ja bei einer Waren-Rückgabe hinterlegt hatte) und der Zeugenaussge des Sicherheitspersonals einen Ladendiebstahl nachweisen. Es wurden keine Personalien aufgenommen, kein Diebesgut sichergestellt und auch kein Alarm ausgelöst. Sondern es blieb nur bei dem Versuch mich Freiwillig ins Büro zu begeben. Ich habe verdammte Angst das mein Leben wegen dieser Sucht aus dem Gleichgewicht gerät.
Mit der Bitte um eine Aussagkräftige Antwort von Ihnen.
Danke
6 Antworten
Selbstanzeige oder so Ka aufjedenfall wenn bemerkt was fehlt könnten sie schnell auf dich kommen
Selbstverständlich reicht die Zeugenaussage der Fachkraft für eine Anzeige aus. Unterstützt durch Videoaufzeichnung sollte das auch für eine Verurteilung reichen.
Daß du nicht aufgehalten würdest liegt vmtl daran daß deine Personalien bereits bekannt sind (dann darf man dich auch nicht zur Personalienfeststellung festhalten) und die Fachkraft davon ausgeht daß die Tat sich auch ohne Taschen Kontrolle/Durchsuchung beweisen lässt.
Es gibt da Kameras. Du brauchst keine Angst mehr zu haben. Die haben dich. Und sie wollen was von dir. Und du musst Rede und Antwort stehen. Es ist vorbei. Du gehst in den Bau. Und dann wirst du lernen müssen, wie man sich innerhalb der Gesellschaft benimmt.
Alles Gute.
Videoaufzeichnungen sind vor Gericht als Beweismaterial verwertbar, wenn der Kunde beim Betreten des Ladens darauf hingewiesen wird, dass der Laden videoüberwacht wird. Das steht in der Regel groß auf Schildern im Eingangsbereich. Videos sind nur dann nicht zugelassen, wenn sie ohne Einwilligung des Betroffenen und vor allem unter Verletzung der Intimsphäre aufgenommen werden. Das ist in einem Laden nicht der Fall. Durch das Betreten stimmt man quasi zu aufgenommen zu werden.
Hätten die dich aber bei deinem Ladendiebstahl beobachtet, dann hätten die dich aufgehalten und nicht einfach gehen lassen. Die dürfen dich auch gegen deinen Willen festhalten, bis die Polizei kommt und das hätten die auch gemacht, wenn die gesehen hätten wie du etwas einsteckst.
Ich vermute eher, dass du da schon mal erwischt wurdest und eigentlich Hausverbot hast. Da machen die keine Welle, wenn du eh schon wieder draußen bist.
Erst mal vielen Dank für diese Antwort.
Ich wurde dort noch nicht erwischt und habe auch kein Hausverbot. Es könnte sein das mich im Verdacht haben.
Meine Sorge ist es das Sie eventuell auf meine Kundendaten zurückgreifen können.
Und dann damit und dem Video Material mich überführen könnten.
Nichts desto trotz wird mir bewusst das ich es weit übertrieben habe.
Hier wird dir kein Anwalt helfen. Es darf nämlich keine Rechtsberatung stattfinden.
Kann der E-Markt anhand von eventuellem Videomaterial bzw. meinen Kundendaten (die ich ja bei einer Waren-Rückgabe hinterlegt hatte) und der Zeugenaussge des Sicherheitspersonals einen Ladendiebstahl nachweisen
Ja, das kann er unter Umständen.