Erstausstattung bei zu gezogener Freundin?
Hallo Leute,
es geht um folgendes. Ich bin mit meiner Freundin vor ein paar Wochen zusammen gezogen. Wir beziehen beide Alg2. Sie war vorher in der BG bei ihrer Mutter und hat bei dem dortigen Auszug keine Möglichkeit gehabt Möbel mit zunehmen. Ich selber hatte mal vor ein paar Jahren Erstausstattung bekommen und mir davon auch die benötigten Möbel gekauft. In dieser ersten Wohnung von mir war jedoch eine Waschmaschine vorhanden, daher blieb mir der Kauf einer Neuen erspart. Jetzt haben wir folgendes Problem. Wir sind jetzt zusammen gezogen, haben auch soweit alles an Möbel, nur eine Waschmaschine fehlt. Unser Sachbearbeiter des Jobcenters sagt dazu, dass wir bzw meine Freundin keine Erstausstattung bekommen würde, da ich damals schon diese beanspruchte und mir davon eine Waschmaschine kaufen hätten können. Er sprach irgendwas von Darlehn, aber auf Grund meiner finanziellen eingeschränkten Situation, will bzw kann ich nicht darauf eingehen. Stimmt es wirklich dass sie überhaupt keinen Anspruch auf die Erstausstattung hat?
Bitte hilft uns wir sind total verzweifelt !!!
2 Antworten
Da wirst du bzw.ihr,euch schon auf ein zinsloses Darlehn einlassen müssen !
Ihr steht zwar in der Regel eine Erstausstattung zu,aber dann auch nur beschränkt,weil sie nicht in ihren eigenen ersten Haushalt einzieht,sondern in einen bestehenden.
Da kann man in der Regel davon ausgehen,das da schon alles vorhanden ist,ggf.ein doppel Bett und einen größeren Schrank. Wäre sie in ihre eigene erste Wohnung gezogen,hätte sie auch Anspruch gehabt,wenn der Bedarf bestanden hätte.
Ihr könnt es ja trotzdem versuchen,aber dieses mal schriftlich,denn nur dagegen könnt ihr einen Widerspruch einlegen.muss doch eigentlich bekannt sein.
In dem Fall, dass ihr zusammen zieht,hat sie das nicht. Sie würde nur etwas bekommen,wenn sie alleine in eine Wohnung ziehen würde.
Ok... Danke für die Antwort