Erstausstattung bei zu gezogener Freundin?

2 Antworten

Da wirst du bzw.ihr,euch schon auf ein zinsloses Darlehn einlassen müssen !

Ihr steht zwar in der Regel eine Erstausstattung zu,aber dann auch nur beschränkt,weil sie nicht in ihren eigenen ersten Haushalt einzieht,sondern in einen bestehenden.

Da kann man in der Regel davon ausgehen,das da schon alles vorhanden ist,ggf.ein doppel Bett und einen größeren Schrank. Wäre sie in ihre eigene erste Wohnung gezogen,hätte sie auch Anspruch gehabt,wenn der Bedarf bestanden hätte.

Ihr könnt es ja trotzdem versuchen,aber dieses mal schriftlich,denn nur dagegen könnt ihr einen Widerspruch einlegen.muss doch eigentlich bekannt sein.

In dem Fall, dass ihr zusammen zieht,hat sie das nicht. Sie würde nur etwas bekommen,wenn sie alleine in eine Wohnung ziehen würde.

Baerenfell89 
Fragesteller
 12.05.2014, 10:07

Ok... Danke für die Antwort