Erörterungstermin Familiengericht

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man verhält sich dort ruhig und gesittet. man trägt sachlich und mit fakten versehen seinen standpunkt vor. man macht die andere seite nicht schlecht und spricht nur zum wohle des kindes. alles negative lässt man die gegenseite machen. einen rechtsanwalt sollte man auf jeden fall mitnehmen. dieser sollte auch bereits prozesskostenhilfe beantragt haben. das wird vor dem gerichtsgedöhns gemacht.

Bei einem Erörterungstermin erörtern beide Parteien den Konflikt aus ihrer Sicht.