Ermittlungsverfahren habe ich gemäß §153 abs 1 stpo eingestellt?

6 Antworten

http://dejure.org/gesetze/StPO/153.html

Machen musst gar nix, ist ja vorbei. Fragen solltest die Staatsanwaltschaft trotzdem.

ibostyle 
Fragesteller
 24.05.2014, 14:04

Ok vielen dank!

Hallo,

ich würde auf jeden Fall bei der Staatsanwaltschaft deswegen nachfragen. Meiner Ansicht nach bekommt man zunächst eine Anzeige, bei der klar hervor geht, was Gegenstand der Sache ist.

Aus heiterem Himmel Post von der Staatsanwaltschaft zu bekommen, in dem hervor geht, dass das Strafverfahren eingestellt wurde, ohne zu wissen, dass man je eine Anzeige bekommen hat, ist sehr merkwürdig.

LG

Du kannst bei der Adresse auf dem Briefkopf anrufen und fragen, welches Delikt Dir zur Last gelegt wurde.

Eine Einstellung nach StPO §153 (1) bedeutet, daß das Delikt zu geringfügig zur Verhängung einer Strafe war.

nichts oder? wenn das verfahren eingestellt wurde ist doch gut. sonst frag die behördenn einfach mal was es damit auf sich hat

Pokko  24.05.2014, 14:03

Ich würde nachfragen!

Sonst stellst du iwann nocheinmal soetwas an und das wird dir dann negativ zugesprochen weil du ja schoneinmal unter Verdacht standes es getan zu haben. (Richter sind nicht immer fair)

Kann aber nichts schlimmes sein.

Das würde mich auch stutzig machen, auch wenn es eingestellt ist. Ich würde da auch nachfragen.