Ermittlungsverfahren habe ich gemäß §153 abs 1 stpo eingestellt?
Hallo ich habe heute einen Brief bekommen, in der steht, dass es ein Ermittlungsverfahren gegen mich gegeben hat (grund: steht nicht drauf) und dies gemäß §153 abs1 der STPO (Strafprozessordnung) eingestellt wurde. Dabei weiß ich gar nicht, was ich gemacht habe ich war die letzten 2 Monate ständig in der biblio um zu lernen und habe nichts angerichtet. Was muss ich jetzt machen?
6 Antworten
http://dejure.org/gesetze/StPO/153.html
Machen musst gar nix, ist ja vorbei. Fragen solltest die Staatsanwaltschaft trotzdem.
Ok vielen dank!
Hallo,
ich würde auf jeden Fall bei der Staatsanwaltschaft deswegen nachfragen. Meiner Ansicht nach bekommt man zunächst eine Anzeige, bei der klar hervor geht, was Gegenstand der Sache ist.
Aus heiterem Himmel Post von der Staatsanwaltschaft zu bekommen, in dem hervor geht, dass das Strafverfahren eingestellt wurde, ohne zu wissen, dass man je eine Anzeige bekommen hat, ist sehr merkwürdig.
LG
Du kannst bei der Adresse auf dem Briefkopf anrufen und fragen, welches Delikt Dir zur Last gelegt wurde.
Eine Einstellung nach StPO §153 (1) bedeutet, daß das Delikt zu geringfügig zur Verhängung einer Strafe war.
nichts oder? wenn das verfahren eingestellt wurde ist doch gut. sonst frag die behördenn einfach mal was es damit auf sich hat
Ich würde nachfragen!
Sonst stellst du iwann nocheinmal soetwas an und das wird dir dann negativ zugesprochen weil du ja schoneinmal unter Verdacht standes es getan zu haben. (Richter sind nicht immer fair)
Kann aber nichts schlimmes sein.
Das würde mich auch stutzig machen, auch wenn es eingestellt ist. Ich würde da auch nachfragen.