Erlaubnis zur Hundehaltung

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Nein, tut es nicht. Jede neue Hundehaltung muß auch erneut genehmigt werden. Aus der Erlaubnis für die Haltung dieses Hundes lässt sich keine Verallgemeinerung ableiten.

VersBerater  27.01.2015, 19:44

Das kommt nicht hin. Wenn er sie einmal gegeben hat, dann muss er sie im Zweifel einzelvertraglich oder, bei einem Mehrfamilienhaus, für alle Mieter widerrufen. Solange das nicht passiert, gilt die Genehmigung aus meiner Sicht weiter. Eine unklare Aussage wendet sich immer gegen den Verwender.

washilfts 
Fragesteller
 27.01.2015, 20:12
@VersBerater

Eben höre ich, daß der Hund damals per Brief genehmigt wurde mit der Formulierung "....erlauben wir Ihren kleinen Hund....."

Bezog sich das dann tatsächlich auf diesen einen Hund oder kann man das als generelle Erlaubnis auslegen?

michi57319  27.01.2015, 20:39
@washilfts

Wenn du nach einem Yorki einen Wolfshund halten willst, bedarf das definitiv der erneuten Genehmigung, so wie jede erneute Anschaffung eines Hundes einer erneuten Erlaubnis bedarf!

Wenn schriftlich eine Genehmigung gewährt wird, ist diese mitnichten als allgemein gültig zu sehen.

Was sagt denn dein Mietvertrag? Mit Sicherheit ist da doch von Genehmigungspflicht die Rede. Ansonsten macht es ja keinen Sinn, nochmals eine schriftliche Erlaubnis einzufordern, wenn eine Hundehaltung per se erlaubt wäre.

Die Rechtsprechung ist bis dato schon auf der Seite der Vermieter. Jedoch kann eine einmals erlaubte Haltung durchaus zu einer Art Gewohnheitsrecht führen, wenn es bei einem kleinen Hund bleibt. Aber dazu gibt es keine einheitliche Rechtsprechung, sondern lediglich reichlich Urteile zu Einzelfällen.

Um den Frieden zu wahren, bietet es sich also dringend an, nach dem Tod des einen Hundes den Vermieter um Erlaubnis zu fragen, ob ein neuer Hund einziehen darf.

VersBerater  28.01.2015, 14:10
@washilfts

Damit ist eindeutig eine Einschränkung gegeben, es ist keine generelle Genehmigung. Ausschlaggebend ist die Ausgangssituation. Wenn Hunde generell nicht genehmigt waren, man hier also eine Ausnahme mit gleichzeitiger Einschränkung "kleinen Hund" gemacht hat, dann ist eine erneute Anfrage zwingend erforderlich. Gleichzeitig wirst Du auch auf die Einschränkung Rücksicht nehmen müssen. Aus dem Brief ist der Wille des Vermieters zumindest mal deutlicher erkennbar, zwar immer noch nicht ganz eindeutig, aber doch präziser als die bisherige Frage. Entscheidend aber ist auch die generelle Aussage lt. Mietvertrag mit dieser Ergänzung/Nachtrag.

Mein erster Mietvertrag der beinhaltet zdz Name des Tieres,Rasse,und alter das gebeude von Makler verwandelt und er hat den Zusatz, aus folgenden Grund gemacht damit fals das Gebäude verkauft werden sollte mir mit diesem Tier nicht gekündigt werden kann weil die Verträge so übernommen werden. 

Ja bei uns gibt es einen Zusatzvertrag für den Hund, sprich für die Hundehaltung. Das erlaubt uns immer wieder einen neuen Hund anzuschaffen, nicht aber einen Zweithund. Ist ein Nachfolger nicht erlaubt steht das ausdrücklich im Mietvertrag. In deinem Fall müsste der neue Vermieter dir mitteilen, dass ein Nachfolger deines Hundes nicht mehr erlaubt ist. Im Mietvertrag steht ja dass auch ein Hund, nicht Fifi von und zu auf und ab.

Ich denke schon, dass der Vermieter damit grundsätzlich sein Einverständnis für einen Hund gegeben hat.....auch für einen Nachfolgehund....

Hallo, da habe ich keine Bedenken, dass es nicht weitergelten sool. Denn wenn dies der Wunsch des Vermieters gewesen wäre, dann hätte er ganz klipp und klar sagen (schreiben) müssen, dass diese Erlaubnis nur für diesen Hund gilt. Es kann nur dann anders aussehen, wenn es zwischenzeitlich die Hundehaltung insgesamt (wieder/erneut) verboten hätte. Dann wäre eine neue Anfrage dringend/zwingend notwendig, sonst nicht.