Erbschaftssteuer wenn der Erbe bereits verstorben ist und dessen Kind erbt?

3 Antworten

Zunächstmal ist der jeweilige Todeszeitpunkt für das Erbe entscheidend, d.h. schon verstorben heißt zum Todeszeitpunkt des Erblasser selbst bereits tot. Wer den Erblasser auch nur den Bruchteil einer Sekunde überlebt, kann erben und das geerbte weitervererben.

Die Ehefrauen von Verwanten des Erblassers kommen als solche nicht in der gesetzlichen Erbfolge vor. Da es aber ein Testament gibt, kommt es auf dieses an.

der Neffe ist aber schon verstorben und somit erbt nun der Sohn des Neffen.

Auch das hängt vom Testament ab. Bei der gewillkürten Erbfolge erben die Kinder des Eingesetzen nicht immer automatisch. Dies wäre nämlich nur der Fall, wenn ein Abkömmling des Erblassers eingesetz wurde §2069 BGB.

Vielmehr ist es so, das wenn alle gewillkürten Erben ausfallen, die gesetzliche Erbfolge greift. Nach dieser kann im Einzelfall natürlich wieder der Sohn des Neffen Erbe sein. Der Erblasser kann in einen Testament aber auch Ersatzerben benennen. Insoweit kommt es im Einzelfall natürlich auf das Testament an.

Müsste diese dann nur 15% Steuer zahlen oder auch 30%?

30%.

Wenn der testamentarische, oder gesetzliche Erbe im Moment des Erbfalls schon verstorben ist, treten dessen erben an seine Stelle.

Das wären hier der Sohn (es wird in Blutlinie vererbt). Die Witwe kann nur von ihrem verstorbenen Mann erben.

Der Sohn erbt auch den Steuersatz mit und ggf. die Freibeträge.

Memento196 
Fragesteller
 18.11.2015, 01:18

Das heißt 15% (wie es auch der Neffe) bekommen hätte? Wie gibts man das bei der Steuer an oder geht das automatisch?

wfwbinder  18.11.2015, 06:17
@Memento196

Es ist das Verhältnis zum ERblasser anzugeben. Da setzt man ein, das man der Ersatzerbe des Vaters ist.

Ich nehme mal an, daß der Neffe nach Antritt des Erbes verstorben ist? Wenn ja, dann werden wohl noch einmal Steuern fällig.

Memento196 
Fragesteller
 18.11.2015, 01:17

Nein, der Neffe ist vor seinem Onkel verstorben. 

pn551  18.11.2015, 01:36
@Memento196

Ein Verstorbener kann nicht erben. Dann tritt die nächste Erbfolge in Kraft.