Erbrecht, verheiratet, keine Kinder, haben dann auch meine Geschwister ein Anrecht?

3 Antworten

Geschwister gehören nicht zur gesetzlichen Erbfolge, Die Eltern ja, und der Ehemann sowieso.

Und Kinder.

Aber da der Ehemann lebt und es keine Kinder gibt, erbt der Ehemann. Die Eltern wären nur alleinig erbberechtigt wenn sie die einzigen Angehörigen wären und es keinen Ehemann gibt

Das ist falsch. Der Ehemann wird nicht Alleinerbe. Die Geschwister sind ebenfalls potenzielle gesetzliche Erben der zweiten Ordnung, kommen aber nicht zum Zug, solange die Eltern noch leben.

@Ronox

Das scheint ja wirklich kompliziert zu sein. Also würde sich, wenn kein Testament vorliegt, das Erbe 50/50 auf meinen Mann und meine Eltern aufteilen, und im Falle, dass die Eltern zum Zeitpunkt meines Todes schon verstorben sind, zur Hälfte auf den Mann und zur Hälfte auf die Geschwister?

@Vlindervlinder

Nein 75% Ihre Mann und 25% die Erben 2. Ordnung ( Eltern und falls verstorben jeweils dessen Kinder zu gleichen Teilen).

Dein Mann würde im Falle des gesetzlichen Güterstandes (Zugewinngemeinschaft) einen Erbteil von 3/4 und deine beiden Eltern einen Erbteil von je 1/8 erhalten. Ist ein Elternteil vorverstorben, geht der Erbteil auf die Abkömmlinge ((Stief-)Geschwister) dieses Elternteils über. Am besten errichtest du ein Testament, dann musst du dir darüber keine Gedanken machen.

@Ronox

Och kinners ... lest doch einfach mal was das Gesetz dazu sagt.

In der Eingangsfrage ist nur von einem Ehemann, den Eltern und Geschwistern die Rede und nur darauf sollte man auch antworten. Eventuelle Kinder oder was auch immer existieren eben nicht.

Ach ja, es fängt bei § 1924 BGB an.

Eltern und ersatzweise Geschwister sind erben 2. Ordnung. Neben Erben 2. Ordnung erbt Ihr Mann zur 50 % + 25% Zugewinnausgleich. Das heißt die Erben 2. Ordnung erben zusammen 25%.

Sie können die Erbfolge aber durch ein Testament ändern. Die Eltern, nicht aber die Geschwister, haben dann einen Pflichtteilsanspruch. Der Pflichtteilsanspruch ist dabei ein reiner Geldanspruch des Berechtigten. Anders als ein Erbe erfogt der Pflichtteil aber nicht automatisch, sondern kann ( muß aber nicht) eingefordert werden.

so du es nicht anders notariell festlegst, wird dein Mann erben. Alle anderen haben dann nicht automatisch ein Anrecht zu erben.

Allerdings solltest du dies nochmal genauer bei einem Notar in Erfahrung bringen. Schadet ja nix

Wie kommst du darauf, dass der Mann nach gesetzlicher Erbfolge Alleinerbe wäre?

@Ronox

Es existieren keine gemeinsamen oder adoptierten Kinder. Also erbt der Ehepartner in erster Linie. Die Eltern würden erben falls der Ehepartner schon verstorben ist oder es so festgelegt wurde im Testament.

Und selbst wenns im Testament festgelegt ist wer was erbt. Wer nicht bedacht wird hat (wenn ich mich recht erinnere) Anrecht auf den Pflichtteil.

Wie gesagt, ein Notar der sich dann mit dem entsprechenden Fall persönlich auseinander setzt und die Unterlagen einsehen kann, wäre sinnvoll

@Rockige

Wie gesagt, ein Notar der sich dann mit dem entsprechenden Fall persönlich auseinander setzt und die Unterlagen einsehen kann, wäre sinnvoll

Wenn es schlicht darum geht einen Alleinerben einzusetzen, kann man das mit einen selbst handgeschrieben Testament machen. Diese kann man für ca. 100€ beim Nachlassgericht hinterlegen. Der Rechtspfelger schaut sich dabei das Testament in der Regel an und schaut das es auch gültig ist ( z.B. nicht mit den Computer geschrieben.)

Ein notarielles Testament kostet deutlich mehr, ersparrt allerdings im Todesfall den Erbschein.