Erbe bei Scheidungsfall

4 Antworten

Zunächstmal haben beide Ehegatten getrennte Vermögen. Am Ende der Ehe kann ein Zugewinnausgleich stattfinden, d.h. der Ehegatte mit den höheren Zugewinn muß den anderen die Hälfte der Differenz bezahlen. Der Zugewinn ermittelt sich dabei als Endvermögen - Anfangsvermögen.

Erbschaften gehören dabei zum Anfangsvermögen. Sprich der Ehegatte profitiert nicht davon. Allerdings beeinflussen Wertänderungen den Zugewinn.

Wie sieht es im Scheidungsfall aus, bleibt mein ererbtes Geld dann weiterhin meins, oder wird dann alles geteilt?

Weder noch: Im gesetzl. Güterstand der Zugewinngemeinschaft wird als Scheidungsfolgesache u. a. eine Zugewinnausgleich derart herbeigefürt, das beide Ehegatten von ihrem eigenen Endvermögen (Stichtag Zugang Scheidungsantrag) ihr jeweiliges Anfangsvermögen (Stichtag standesamtl. Eheschliessung) abziehen.

Durch Erbe erworbenes Vermögen wird dem Anfangsvermögen zugerechnet.

Die Hälfte der Differenz beider Zugewinne bekäme der, der weniger ehel. Zugewinn erzielte.

Sein Vermögen aus Erbe wird damit weder geteilt noch bliebe es unberücksichtigt: Ähnlich wie bei Anlage seines Erbes in Aktienvermögen kann es sein, dass das Endvermögen daraus mehr, weniger oder gleichviel Wert ist und beeinflusst seinen Zugewinn entsprechend.

Wenn du deinen Gatten zu 1/2 ins Grunduch mit eintragen lässt, schenkst du ihm schlicht die Hälfte deines Erbes.

G imager761

An den Eigentumsverhältnissen ändert sich mit der Scheidung nichts. Es kann aber ein Anspruch aus dem Zugewinnsausgleich bestehen, der jedoch in Geld beziffert ist.

Wenn du dir von deinem Geld (erbe) ein Haus kaufst, warum willst du dann deinen Partner mit ins Grundbuch setzen? Dann gehört ihm das Haus doch mit ...