Erbe ausschlagen? Kostenübernahme für Beerdigung!

3 Antworten

Beim Bezirksgericht des Wohnortes meines Vaters habe ich das Erbe ausgeschlagen. Gratis ist das aber auch nicht. Trotzdem sinnvoll, so erbt man auch keine Schulden und Verpflichtungen. Für die Beerdigungskosten musst man dann natürlich auch nicht aufkommen.

du brauchst keinen Notar. Das Erbe schlägst du beim Nachlaßgericht (Amtsgericht). Das ist nicht so teuer wie beim Anwalt. Du solltest aber schnellstens seine Schwester ausfindig machen und ihre Adresse dem Sozialamt mitteilen, damit das Amt sich die Bestattungskosten von ihr holt bzw sie zur Kostenübernahme verpflichtet.

Die Schwester ist, egal ob wohlhabend oder nicht, nicht zur Kostenübernahme der Bestattung verpflichtet. Egal, ob sie Kontakt hatten oder nicht, sie sind sein Sohn und haben diese Verpflichtung, auch unabhängig davon, ob sie das Erbe aussschlagen oder nicht. Können sie die Kosten nicht aufbringen, kann das Sozialamt, nach Prüfung aller Einkommensunterlagen entscheiden, ob es die Kosten übernimmt. Jedoch werden sie nichts unversucht lassen, sie perspektivisch von ihnen zurückzuholen und wenn in kleinen Raten, schließlich ist es das Geld aller Steuerzahler, damit auch meins und ich hatte mit ihrem Vater nichts zu tun. Also ab zum Sozialamt und den Antrag stellen. Achten sie darauf, beim Bestattungsinstitut, nach ihrem Besuch bei der Kripo, zu sagen, das die Bestattung keineswegs die Kosten einer Sozialamtsbestattung (bei uns ca. 2700,--€) nicht übersteigen darf. Da Bestattungspflicht besteht, müssen sie ihn bestatten lassen, machen sie es nicht, schreitet das Ordnungsamt ein und veranlasst die Bestattung, in jedem Fall wird man versuchen, sich das Geld von ihnen zu holen, haben sie jetzt keins, weil evtl. noch jung, dann eben, wenn sie arbeiten. Sie sollten beim zuständigen Nachlassgericht das Erbe ausschlagen, dann müssen sie sich um nichts weiter kümmern, die Kosten der Wohnungsauflösung bleibt dann beim Staat. Für die Ausschlagung fällt eine geringe Gebühr an, aber besser, als evtl. Schulden zu erben und sich um die Wohnungsauflösung zu kümmern und die Kosten tragen zu müssen.