“Er hat unser Unternehmen auf eigenen Wunsch verlassen“, trotzdem ALG1?

8 Antworten

Das heißt Du hast die Kündigung gewollt bzw. herbeigeführt und somit gibt es eine Sperre.

Bei so einer Klausel gibt es eine Sperrfrist von 3 Monaten.

Ich hatte auch diese Klausel in meinem Aufhebungsvertrag damals. Aber ich bin zu dem Zeitpunkt sofort freiberuflich unterwegs gewesen und habe das nicht benötigt.

Wenn man einen Aufhebungsvertrag macht, sollte man sicher sein, dass man eine Folgebeschäftigung hat. Ansonsten bekommt man nicht sofort ALG1.

Wenn du keinen wichtigen Grund für deine Eigenkündigung nachweisen kannst, dann wirst du im Regelfall eine Sperrzeit nach § 159 SGB - lll von 12 Wochen bekommen, danach steht dir der Rest deines erworbenen ALG - 1 zu.

bei der formuliereung gibts eine sperre von 3 monaten

Nach der Sperrfrist bekommst Du Stütze. ALG 1.