eintrag wg btmg einfuhr (geringe menge) bleibt wielange im register?

4 Antworten

Du erhälst keinen Eintrag im Bundeszentralregister. Im Bundeszentralregistergesetz ist genau geregelt, was dort eingetragen wird und was nicht. Google mal.

Du kannst auch jeder Zeit einen Zentralregisterauszug in Form eines einfachen Führungszeugnisses bei Deinem Einwohnermeldeamt einholen. (Kostet etwa 2o Euro).

Die Tat bleibt aber im polizeiinternen Datenbestand für mindestens 5 Jahre gespeichert. Wenn Du also beim nächsten mal von der Polizei überprüft wirst und der Beamte sich die Mühe macht, Deine Daten DORT und nicht nur im INPOL abzufragen, dann erhält er eine Auskunft zu Deiner Missetat. Im INPOL Bestand taucht der Vorgang jedoch nicht auf. Es sei denn, dass Du deshalb erkennungsdienstlich behandelt wurdest, was aber bei einem solchen kleinen Massendelikt unwahrscheinlich ist.

Wenn ich es noch richtig im Kopf habe, werden Geldstrafen erst ab 90 Tagessätzen gespeichert. Google bitte bundeszentralregistergesetz

Die beiden letzten Antworten sind falsch. EIne Geldstrfafe kommt -immer.- ins Bundeszentralregister. Ins Führungszeugnis kommt sie nur dann, wenn sie entweder höher als 90 Tagessätze liegt, oder wenn wenn es bereits eine weitere eingetragene Sache im Bundeszentralregister gibt. 2 Geldstrafen innerhalb weniger Jahre zu je 10 Tagesätzen kämen also ins Führungszeugnis (min. die 2te). Eine einzelne Geldstrafe zu 80 Tagessätzen käme nicht hinein. Die Speicherdauer von Geldstrafen im Führungszeugnis beträgt (wenn sie denn eingetragen werden) = 3 Jahre.

Geldstrafen werden nach meinem Kenntnisstand nicht ins Führungszeugnis eingetragen.