Eintrag im Handelsregister notwendig bei e-commerce Einzelunternehmer?
Hallo, ich beabsichtige einen kleinen Online-Shop zu eröffnen (Einzelhandel) - will ihn zunächst komplett allein betreiben, bin dann also Einzelunternehmer(?). Kleingewerbe kommt für mich nicht in Betracht, da ich von Anfang an gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen will (sonst müsste ich auf gekaufte Ware Umsatzsteuer zahlen, würde sie aber nicht vom Kunden zurück erhalten). Brauche ich in meinem Fall einen Eintrag im Handelsregister? Ich beabsichtige derzeit nicht, eine GmbH oder dergleichen zu gründen, bin wirklich erstmal Einzelunternehmer.
Viele Grüße und Danke im Voraus
1 Antwort
Wenn du schon so wenig Plan von Wirtschaft hast, bist du innerhalb von 14 Tagen pleite.
Die goldenen Zeiten als Onlineversender sind schon lange vorbei. Der Markt ist lägst bei den grossen Versendern wie Amazon oder Zalando aufgeteilt und alle Nischen schon längst besetzt.
Wer so Antwortet hat entweder selbst keine Ahnung oder Angst vor der Konkurrenz. Nur weil ich die Gesetze in Deutschland noch nicht gut kenne, heißt das noch lange nicht, dass ich keine Ahnung von e-commerce habe. Und mittlerweile habe ich es auch selbst herausgefunden, dass der Handelsregistereintrag beim Start als Einzelunternehmer nicht verpflichtend ist.