Gewerbeanmeldung und HR- Eintrag

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  1. Wenn du dein Gewerbe als Einzelunternehmen anmeldest, musst du dich nicht ins Handelsregister eintragen lassen.

  2. Jeder der ein Gewerbe angemeldet hat, muss eine Einkommensteuererklärung mit Anlage G und Einnahme-Überschuss-Rechnung abgeben, egal ob er Gewinn oder Verlust gemacht hat.

Aaaaaha! Entwirrt etwas meine Verwirrung. Allerdings wird beim Gewerbe- Anmeldungs- Antrag nach HR- Eintrag und -Nummer gefragt... ? Kann ich die Zeilen leer lassen? Wozu, wenn überhaupt, dient der HR- Eintrag? Und muss ich dem FA monatlich oder jährlich meine Einkünfte erklären? In welcher Form? Ich hab ehrlich gesagt keine Ahnung... :(

@Sanguella74
  • Du lässt das Feld 1 frei. Da würden eben Firmen, die eingetragen sind, eientragen, wo und unter welchem Namen und Nummer...

  • Das Handelsregister hat vorrangig den Sinn, juristische Personen zu definieren, denn diese werden erst durch Eintragung "geboren".

  • Wenn dein Umsatz (nicht Gewinn) im ersten Jahr unter 17.500 € erwartet wird, dann kannst du bei der steuerlichen Erfassung die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) und erhebst dann von deinen Kunden keine MwSt. Dann musst du auch nicht monatlich Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben, sondern gibst erst am Ende des Jahres die EkSt-Erklärung mit EÜR ab.

Als Einzelunternehmen brauchst du keine Eintragungen im HR, am Jahresende gibts du deine EÜR mit deiner Einkommenssteuererklärung ab ( vielleicht erstmal mit einem Steuerberater)

Ansonsten musst du mindestens hier drüber nachdenken:

  • wenn du im Angestelltenverhältnis bist: Zustimmung des Arbeitgebers notwendig?

  • Versicherungen (Krankenversicherung, Rente, Inhaltsversicherungen)

  • Fragebogen des Finanzamtes korrekt ausfüllen (Umsatzsteuer, Kleinunternehmerreglung...)

  • abmahnsicherer Internetauftritt (Widerruf, Impressum, AGB usw....)

  • Anmeldung bei einem Entsorgungsdienstleister für deinen versendeten Verpackungsmüll

  • Ausreichend Kenntnisse zur rudimentären Buchführung (EÜR, Umsatzsteuervoranmeldungen....)

Danke, diese Antwort erscheint mir sehr hilfreich :)

Das mit dem Arbeitgeber ist o.k., versichern muss ich mich nicht extra, soll nur ein Kleingewerbe sein. Bei Gewerbeanmeldung erfolgt, soviel ich gehört hab, automatisch eine Meldung beim FA, dort bekomme ich dann wohl auch meine Steuernummer, die ich brauche. Hast Du Tips zum "abmahnsicheren" Internetauftritt? Gerade die AGB´s sollen ziemlich verzwickt sein...

Danke :)

@Sanguella74

Mit der Gewerbeanmeldung erfolgt die Meldung bei Finanzamt. Der Fragebogen wird dir entweder bei der Gewerbeanmeldung gleich mitgegeben oder du bekommst ihn später vom FA zugesendet. Achte im Fragebogen besonders auf die Häkchen mit der "Kleinunternehmerregelung". Wenn du die in Anspruch nimmst darfst du keine Mehrwertsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen, kannst dir aber auch keine gezahlte Vorsteuer abziehen. Das geht bis zu einem Jahresumsatz von 17.500 Euro. Ich unterstelle mal, du wirst da wohl erst mal drunter liegen.

Im Prinzip reicht dir für die EÜR eine Excelauflistung der Einnahmen und Ausgaben, mit einem Strich drunter, der den Gewinn oder Verlust am Jahresende ausweist. Diesen Gewinn/Verlust gibst du in deiner jährlichen Steuererklärung an, am Besten erstmal mit einem Steuerberater, der deine gesamte Einkommenssteuererklärung macht.

Oftmals ist die einfache Auflistung aus der EÜR heraus dem FA aber zu unübersichtlich und nicht ausreichend. Daher ist es sinnvoll, deine Einnahmen und Ausgaben auf "Konten" zu summieren. Zum Beispiel für die Einnahmen: Umsatzerlöse, Privatentnahmen. Für die Ausgaben: Wareneinkäufe, Portokosten, Gebühren (ebay-Shop, Gewerbeanmeldung, Gebühr für Entsorgungsdienstleister...), Bankgebühren (Paypalgebühren, eventuell Kontoführung...) Warenrücknahmen aus Rücksendungen, Büro-u. Verpackungsmaterial.

Bei den AGB kann man viel falsch machen. Wenn man damit völlig auf Kriegsfuß steht hilft nur der Weg zu einem Anbieter, der den Großteil als Text zur Verfügung stellt. Schau z.B. mal bei http://www.janolaw.de/internetrecht/marktplaetze/ Für die Widerrufsbelehrung gibt es ein Textmuster. Bedenke aber, dass sich das Widerrufsrecht zum 13.06.2014 ändert. Dann musst du auch die neue Vorlage hierzu verwenden. In das Thema musst du dich aber selbst einlesen, da kommst du nicht drum herum.

Zu Allem ist der Weg zur IHK sinnvoll. Die wissen fast alles und sind auch weitgehenst behilflich.

Hallo

Du das Gewerbe auch ohne HR anmelden. Gewinne mußt Du immer beim Finanzamt abführen. Solltes Du eine Zeit lang keine Gewinne haben, dann brauchst Du diese bei der Steuererklärung auch nicht als zusätzliche Einnahmen anmelden. Ich persönlich würde aber gleich eine Firma beim HR anmelden denn daurch kannst Du auch die steurlichen Vorteile nuzten ( wie z.B. Vorsteuerabzug )

Viel Erfolg mit Deiner kleinen Firma ! Martell Brandwijk

Ein möglicher Vorsteuerabzug hat genau nichts mit einem Eintrag im Handelsregister zu tun. Und Gewinne führe ich sicherlich nicht an das Finanzamt ab.

@Schnulli00

Gewinne natürlich nicht, aber das Finanzamt versteuert die Gewinne natürlich ab einer bestimmten Frei-Grenze.

du benötigst einen gewerbeschein, der eintrag ins register erfolgt automatisch, darum brauchst du dich nicht zu kümmern...

das finanzamt wird am anfang von dir monatlich eine auflistung deiner einnahmen und ausgaben verlangen und entsprechend bekommst du geld, oder mußt halt die mehrwertsteuer überweisen...

wenn du keine verkäufe tätigst, dann trägst du einfach eine 0 ein...

Bis auf die Aussage, dass man einen Gewerbeschein beantragen muss, ist das alles nicht so ganz richtig.

@Schnulli00

bin seit mehreren jahren selbstständig...aber du hast bestimmt viel darüber gelesen....

@captron15

Ein Gewerbe wird angemeldet, ein HR-Eintrag wird garantiert nicht erfolgen (du hast gelesen, was die Fragestellerin vor hat?) Sie wird wahrscheinlich die Kleinunternehmerreglung in Anspruch nehmen, dann entfällt die Umsatzsteuervoranmeldung. Die geht auch nur online und beinhaltet keine "Auflistung" der Einnahmen und Ausgaben.

Hallo captron,

Im Antrag der Gewerbe- Anmeldung befinden sich ganz oben zwei Spalten, in denen nach dem Namen des im Handelsregister eingetragenen Gewerbes, sowie nach der Nummer und dem Ort der Eintragung gefragt wird.

Es handelt sich um ein Kleingewerbe.

du benötigst einen gewerbeschein, der eintrag ins register erfolgt automatisch

So ein Quatsch ! 80 % aller Gewerbe sind nicht im HR eingetragen. Und automatisch passiert da gar nichts.

@Geochelone

ich glaube deiner aussage leider kein wort und wette du kannst deine behauptung mit nicht einer einzigen quelle bestätigen....hier ist nach wissen und nicht nach gefühlen gefragt...

@Schnulli00

du verwechselst Kleingewerbebetriebe mit Einzelunternehmen....

@captron15

Kleingewerbebetriebe ist kein definierter Begriff. Genau genommen gibt es kein Kleingewerbe, also kann man diesen Begriff auch nicht verwechseln, sondern nur falsch zuordnen. Du (wie fälschlicherweise auch viele andere) meinst damit wahrscheinlich "Kleinunternehmer".... Das ist aber keine Rechtsform, sondern ein Steuererleichterungsverfahren (§ 19 UStG). Einzelunternehmen ist die Rechtsform eines Gewerbetreibenden, der keine juristische Person (z.B. GmbH, UG, AG) ist und zu keiner Personengesellschaft (z.B. GbR, OHG, KG) gehört, zu deutsch: Jeder der ohne Partner auf seinen eigenen Namen ein Gewerbe betreibt ! Und der braucht sich nicht im Handelsregister eintragen lassen. Das Feld 1 in der Gewerbeanzeige (die übrigens auch kein Antrag ist), bleibt dann einfach leer.