Eintrag im Führungszeugnis wegen Erschleichung von Beförderungsdienstleistung

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Liebe Carolinaund2,

Dein Arbeitgeber wird Dich wohl vermutlich zu Deinen Eskapaden nicht anhören. Dein Verhalten lässt auf Unbelehrbarkeit und ein nicht entwickeltes Unrechtsbewusstsein schliessen. Dass man sein Portemonnaie vergisst, kommt vor; dass man sich eine kostenpflichtige Leistung einfach zu Eigen macht, weil man sie nicht zahlen kann, finde ich höchstbedenklich, gerade in Verbindung mit der Erziehung von Kindern.

Das weiß ich selbst. Aber danke, dass du mir noch mal vor Augen führst dass ich meine Ausbildung umsonst gemacht habe.

@carolinaund2

Vielleicht solltest Du aber auch einfach mal ehrlich zu Dir selbst sein. Man kann für alles eine Ausrede finden, alles begründen mit anderen wesentlich schwerwiegender klingenden problematischen Situationen. Bei Dir läuft ein Rechtfertigungsmechanismus an, wenn Dich jemand kritisiert. Wenn Du Dir die Kritik wirklich zu Herzen nimmst, dann nimm' es auf, ändere die erkannten Schwächen, vielleicht mit Hilfe Deiner besten Freundin, dann wird's auch was. Nicht nur mit Deinem Job.

Selbst wenn ein evt. Arbeitgeber sich die vielen Situationen erklären lässt, wird er wohl eher davon überzeugt sein, dass Du ziemlich vergesslich und damit auch unzuverlässig bist.

Denk mal drüber nach.

Nur im erweiterten Führungszeugnis könnten solche Angaben stehen. Da die Erschleichung von Leistungen gem. StGB ein Verstoß sind, werdern sie dort eingetragen. Eine Strafe unter 90 Tagessätzen oder eine Haftstrafe unter einem Jahr gelten nicht als "vorbestraft". Ob sich der Arbeitgeber mit deiner Erklärung zufrieden gibt, weiß ich nicht - und glaube ich nicht! Du hast zu viele Ausreden! Ein verantwortlicher Mitarbeiter verhält sich einfach nicht so! Sorry!