Einrichtung eines Kontos für Interessengemeinschaft innerhalb einer Kleingartenanlage
Hallo, In unserer Kleingartenanlage, die aus knapp 200 Gärten besteht, sind ca. 40% davon in einer sogenannten Interessengemeinschaft für den Erhalt von Strom. Verantwortlich für die Abrechnung und Zahlung der Stromgebühren ist eine Person. Die Ein-/Auszahlung der entsprechenden Beträge erfolgte bisher auf ein Unterkonto des Vereins. Aufgrund des Wechsels der Bank ist die Führung eines Unterkontos nicht mehr möglich. Für die Strom-Interessengemeinschaft blieb nur, dass der Gartenfreund, welcher sich bisher um die Belange der Stromkosten gekümmert hat, ein Konto auf seinen Namen eröffnen musste. Seine Bedenken bestehen nun darin, dass im Falle seines Todes das Konto in die Erbmasse fällt. Der Vorstand der Gartenanlage ist nicht bereit und es soll wohl gesetzlich auch nicht möglich sein, dieses Konto zu übernehmen. Bedenken bei einer Übernahme des Stromkontos bestehen beim Vorstand in der Haftung, sollte was mit dem Strom passieren (z. B. ein Strommast fällt um, oder Personen werden verletzt usw.). Die Stromanlage ist nicht Eigentum der Kleingartenanlage, sondern wurde vor vielen Jahren (noch DDR-Zeiten) von den Gartenfreunden selbst erbaut und finanziert.
Dies zur Situation.
Wie kann aus gesetzlicher Sicht dem verantwortlichen Gartenfreund, welcher sich seit Jahren um das Stromkonto kümmert, geholfen werden, damit er nicht seinen Namen (als Privatperson) für das Konto hergeben muss. Wer kann uns einen Rat geben. Wie läuft das in anderen Gartenanlagen Danke im Voraus
1 Antwort
Hm, Fragen über Fragen: Wieso wurde die Bank gewechselt, wenn es dadurch Probleme gibt? Der Vorstand ist ja letztlich verantwortlich für die ganze Geschichte, wieso kann dieser kein eigenes Konto (im Namen der IG/des Vereins) einrichten? Ich versteh's nicht so ganz. Wenn die Person jetzt einfach sagt "na gut, mach ich's halt nicht mehr", was passiert dann? Strom wird abgeklemmt?
Danke für Ihre Antwort: Konto wurde gewechselt weil bei der neuen Bank keine Kontoführungsgebühren anfallen. Der Vorstand ist eben nicht verantwortlich für den Strom, da vor x-Jahren sich einige Mitglieder zusammengetan haben und durch Eigenleistung und Finanzierung den Strom angeschlossen gekriegt haben (dadurch auch günstigeren Tarif), der Rest der Anlage ist Direktkunde beim Stromversorger. Wie kann eine Interessengemeinschaft nun ein Konto führen, ohne das ein Privatperson übernehmen muss? Wer weiß das?