Verkehrsübungsplatz Köln! Schlagloch! Platten! Abgeschleppt worden!
Hallo zusammen,
ich war mit meiner Frau, die gerade den Führerschein macht, auf dem Verkehrsübungsplatz in Köln um halt ein wenig das Anfahren zu üben. Als wir dort ankamen war ich erst mal schockiert, da seit ich den Führerschein gemacht habe, da augenscheinlich nichts verändert wurde. Überall tiefe Pfützen Straßenzustand grauenhaft und übersäät mit Schlaglöchern. Es kam wie es kommen musste und meine Frau fuhr in so ein Schlagloch (ca. 25 cm tief) und wir hatten einen platten Reifen vorne rechts. Da wir kein Reserverad, sondern nur so ein Reperaturset im Auto haben, was bei nem geplatzten Reifen aber nix bringt wurden wir abgeschleppt. In der Werkstatt wurde dann die Felge überprüft und die Achse vermessen, das es ein ziemlich heftiger Schlag war. Insgesammt inklusive neuem Reifen hat uns der Spaß 240 € gekostet. Meine Frage ist jetzt, ob man den Betreiber in irgendeiner Form dafür haftbar machen kann, dass der Straßenzustand in so einem miserablen Zustand ist ? Leider gibt es keine Homepage von diesem Übungsplatz, sonst könnte man dort evtl. in den AGB´s nachlesen. Oder hat jemand anderes schon mal eine ähnliche Erfahrung gemacht ?
6 Antworten
Ohne die womöglich durch Aushang am Eingang bekanntgemachten AGB (bitte ohne s und vor allem ohne Apostroph (oder vielmehr das, was du dafür hältst)!) zu kennen, ist es schwer, das zu beantworten.
Grundsätzlich trifft den Betreiber eine Verkehrssicherungspflicht. Wenn er dieser nicht nachkommt, verletzt er eine Pflicht und haftet nach § 280 I und § 823 BGB für Schäden.
Er könnte einwenden, dass die Schlaglöcher gut erkennbar waren und hätten umfahren werden können. Allerdings steht dieses Argument auf einem Verkehrsübungsplatz auf schwachen Beinen, denn es ist ein Wesenzug eines solchen Platzes, dass er von ungeübten Fahrern benutzt wird, die in ihrer Aufregung oftmals nicht auch noch auf alle Schlaglöcher achten und sie sicher umfahren können.
Meines Erachtens hast du einen Anspruch auf Schadenersatz - es sei denn, es hätte irgendwelche Hinweise oder AGB am Eingang diesbezüglich gegeben. Wenn ja, müsste man diese noch prüfen.
25cm, das ist erheblich. Das heisst: der Betreiber hätte ein Warnschild aufstellen müssen. Meines Erachtens ein klarer Fall der Haftung des Betreibers. Ich würde ihm die Kopie der Rechnung schicken und weiter gehende Ansprüche vorbehalten. Und ihm 14 Tage Frist zur Zahlung setzen. Dann, wenn nicht gezahlt wurde, einen Zahlungsbefehl schicken.
Die Benutzung von derartigen Übungsplätzen ist normalerweise auf eigene Gefahr.
nö, so ein übungsplatz trainiert halt den ERNSTFALL :-)
Du hast den schlechte Zustand gesehen, fährst trotzdem dort mit deiner Frau, und dann wunderst du dich dass dein Reifen kaputt geht, und willst dann noch Geld von denen haben?
Diesen Zustand sieht man erst, nachdem man gezahlt hat. Und wenn man dann am fahren ist denkt man da dann... ach wird schon gut gehen.
Da wärst du überrascht wie viele das tun und bis heute existieren.
Wenn der Betreiber die Haftung dafür ablehnt, dass sein Platz zweckkonform benutzt wurde, kann er ihn gleich dichtmachen.