Verkehrsübungsplatz Köln! Schlagloch! Platten! Abgeschleppt worden!

6 Antworten

Ohne die womöglich durch Aushang am Eingang bekanntgemachten AGB (bitte ohne s und vor allem ohne Apostroph (oder vielmehr das, was du dafür hältst)!) zu kennen, ist es schwer, das zu beantworten.

Grundsätzlich trifft den Betreiber eine Verkehrssicherungspflicht. Wenn er dieser nicht nachkommt, verletzt er eine Pflicht und haftet nach § 280 I und § 823 BGB für Schäden.

Er könnte einwenden, dass die Schlaglöcher gut erkennbar waren und hätten umfahren werden können. Allerdings steht dieses Argument auf einem Verkehrsübungsplatz auf schwachen Beinen, denn es ist ein Wesenzug eines solchen Platzes, dass er von ungeübten Fahrern benutzt wird, die in ihrer Aufregung oftmals nicht auch noch auf alle Schlaglöcher achten und sie sicher umfahren können.

Meines Erachtens hast du einen Anspruch auf Schadenersatz - es sei denn, es hätte irgendwelche Hinweise oder AGB am Eingang diesbezüglich gegeben. Wenn ja, müsste man diese noch prüfen.

25cm, das ist erheblich. Das heisst: der Betreiber hätte ein Warnschild aufstellen müssen. Meines Erachtens ein klarer Fall der Haftung des Betreibers. Ich würde ihm die Kopie der Rechnung schicken und weiter gehende Ansprüche vorbehalten. Und ihm 14 Tage Frist zur Zahlung setzen. Dann, wenn nicht gezahlt wurde, einen Zahlungsbefehl schicken.

Die Benutzung von derartigen Übungsplätzen ist normalerweise auf eigene Gefahr.

nö, so ein übungsplatz trainiert halt den ERNSTFALL :-)

Du hast den schlechte Zustand gesehen, fährst trotzdem dort mit deiner Frau, und dann wunderst du dich dass dein Reifen kaputt geht, und willst dann noch Geld von denen haben?

Diesen Zustand sieht man erst, nachdem man gezahlt hat. Und wenn man dann am fahren ist denkt man da dann... ach wird schon gut gehen.

Wenn der Betreiber die Haftung dafür ablehnt, dass sein Platz zweckkonform benutzt wurde, kann er ihn gleich dichtmachen.

@Ratirat

Da wärst du überrascht wie viele das tun und bis heute existieren.