Einige Mängel bei frisch gemieteten Wohnung - wer zahlt?

wildpark7  02.05.2022, 23:12

Hast du Kaution bezahlt?

MrsTatjana 
Fragesteller
 02.05.2022, 23:12

ja.

wildpark7  02.05.2022, 23:13

Warum musst du dann Streichen? War doch renoviert?!

MrsTatjana 
Fragesteller
 02.05.2022, 23:14

War nicht renoviert. Ist es ja offensichtlich immer noch nicht. Ich habe schon gestrichen und dabei hat sich die Decke gelöst

wildpark7  02.05.2022, 23:16

Unrenoviert und Kaution bezahlt. Dein Fehler , die Mängel bleiben auf dir sitzen.

MrsTatjana 
Fragesteller
 02.05.2022, 23:18

Komplett lächerlich

wildpark7  02.05.2022, 23:20

Du hast eine komplette unrenovierte Wohnung angemietet. Dein Problem wenn alles gemacht werden muss.

MrsTatjana 
Fragesteller
 02.05.2022, 23:21

Dann lass ichs halt so, ich renovier doch nicht das Eigentum anderer auf meine Kosten :)

4 Antworten

Wie es aussieht, hast du eine Wohnung übernommen... und auch dafür unterschrieben ... die, wie sich im Nachhinein herausstellt, nicht in Ordnung war. Laut Papier/Unterschrift hast du aber bestätigt, dass sie in einwandfreiem Zustand war. Gut, nun muss man sich die von dir aufgeführten Mängel im Einzel ansehen: Die ersten drei Punkte mit der Tapete kann von einem Fehler beim Anstrich herrühren. Man muss sich den Untergrund, den Zustand und die Beschaffenheit der Tapete ansehen und kann nicht einfach, mehr oder weniger stark, Farbe aufs Papier bringen. Das könnte von der Hausverwaltung/Vermieter nicht anerkannt werden. Du könntest ja auch, da du ja fürs Renovieren zuständig warst, neue Tapete aufkleben.

Unebenes Parkett sollte ein Mangel sein, der muss gemeldet und ggf. vom Vermieter behoben werden, zumindest aber so vermerkt werden, dass er bei deinem Auszug nicht dir angelastet wird. Genauso verhält es sich mit dem Fußboden in der Küche, es sei denn, es ist eine frei ausgelegte Auslegware, dann ist es halt so und du saugst dort nicht sondern wischst drüber. Das nicht richtig ablaufende Waschbecken ist sicherlich durch reinigen des Siphon zu beheben. Gummihandschuhe an, Eimer drunter, Siphon aufschrauben, reinigen, zusammenschrauben, fertig. Das hätte dir auch bei der Übernahme der Wohnung bereits auffallen müssen. Über die restlichen Mängel muss der Vermieter informiert werden und sie sollten von ihm abgestellt werden, zumindest aber im Mietvertrag/Ergänzung vermerkt werden. Schönheitsfehler muss man sich im Detail ansehen und Fallweise entscheiden. Viel Erfolg.

Lächerlich findest Du Deine mietvertraglichen Vereinbarungen?

Warum also sollten wir hier Deine Entscheidung rügen sollen, ist doch so entschieden worden.

Es steht nichts im Übernahmeprotokoll, also wird auch das Deine alleinige Angelegenheit sein.

Mängel, die den Gebrauch des Mietgegenstandes verhindern, kann auch ich nicht ersehen.

Danke auch für Deinen Dank.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Also je nachdem wie offensichtlich die Probleme sind, darf man dir zumuten sie bereits vor Bezug, spätestens bei der Übergabe, bemerkt zu haben. Dann kommt es darauf an, was im Mietvertrag steht. Wenn dort steht, dass die Wohnung renoviert übergeben wird, wurde sie aber nicht, ist da zumindest etwas falsch. Und meistens ist das Übergabeprotokoll Bestandteil des Mietvertrages, also die dort aufgelisteten Mängel sind dem Vermieter bekannt. Du hast auch eine bestimmte Zeit weitere Mängel nachzumelden. Aber nur weil der Vermieter davon weiß, muss er nicht zwingend handeln. Beispielsweise unebenes Parkett ist zwar ärgerlich, aber es ist nicht dringend nötig etwas zu tun. Bei nicht schließenden Türen, je nach Tür. Die Wohnungstür muss auch dringend gemacht werden. eine Wohnraumtür nicht unbedingt.

Was für dich wichtig ist: Du musst die Wohnung nur in dem Zustand übergeben in dem du sie auch vorgefunden hast. Deswegen brauchst du eine Kopie des Übergabeprotokolls und teile weitere Mängel deinem Vermieter am besten schriftlich mit. Meistens reicht eine Mail.

Je nachdem wie lange du da wohnst, musst du trotzdem Schönheitsreparaturen durchführen (kann dir aber aus dem Kopf keine Fristen nennen, über Google findet man aber was).

Mieterschutzvereine können dir da noch besser helfen. Es lohnt sich auf jeden Fall sich dort schlau zu machen und evtl. einem Verein beizutreten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Was steht dazu im Übergabeprotokoll?

MrsTatjana 
Fragesteller
 02.05.2022, 23:39

Sagen wir grob: Die Hälfte steht drin, die andere nicht.

albatros  02.05.2022, 23:39
@MrsTatjana

Keine Fristen, bis wann von wem zu erledigen?

MrsTatjana 
Fragesteller
 02.05.2022, 23:40
@albatros

Nein, dort sind keine Fristen genannt.

albatros  03.05.2022, 09:20
@MrsTatjana

Du hast Anspruch auf eine zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand befindliche Wohnung. Für Schönheitsrep. kann Anderes vereinbart werden (Tapezieren, Streichen). Aber Instandhaltungen gehen zu Lasten des Vermieters.

Stelle dem Vermieter eine Frist für die Erledigung der betr. Arbeiten und kündige Ersatzvornahme bei Verfristung an. Die Kosten dürfen dann ab übernächstem Monat mit der Miete aufgerecnet werden.

Mietminderung kommt leider nicht in Frage, da die Mängel bei Mietbeginn bekannt bzw. bereits vorhanden waren.