Miserabler Zustand der neuen Wohnung, muss ich das so hinnehmen?
Mein Freund und ich (26&22) haben am Anfang des Jahres vom seinem Onkel angeboten bekommen, in eine der Wohnungen zu ziehen, die er in unserer Universitätsstadt vermietet. Dann mit angepasstem Mietpreis und gestatteter Tierhaltung. Als Gegenleistung sollten wir dafür die Wände streichen. So weit, so gut. Bis heute war die Wohnung noch in Benutzung von einem Mieter der - zusammen mit seinem Sohn - seit 15 Jahren dort lebte. Deshalb konnten wir uns die Wohnung auch noch nicht ansehen. Einen Mietvertrag haben wir deshalb auch noch nicht unterschrieben.
Es stellte sich heraus, dass der Vormieter die Wohnung in einem miserablem Zustand zurückgegeben hat. An vielen Stellen ist die Tapete abgerieben, teilweise mit grün-gelblichen Rändern, zwischen Tapete und Sockelleiste sind schwarze Striemen, die Türrahmen und Lichtschalter sind verdreckt (das ist allerdings das geringste Problem), die Tapete im Bad ist verdreckt, die in der Küche platzt an allen Ecken ab, noch dazu sind oberflächliche Mängel an der Spülmaschine (Griff abgefallen) und der Kühlschrank, sowie die Schubladen in der Küche sind an der Innenseite voll mit schwarzen Flecken.
Da es sich um Familie handelt, wollen wir versuchen einen Kompromiss zu finden, trotzdem wollen wir natürlich unsere Rechte geltend machen, bevor wir den Vertrag unterschreiben. Haben wir ein Recht darauf, dass die Kosten für eine neue Tapete übernommen werden, wenn wir sie entfernen (nicht zuletzt auch, um zu schauen, ob sich irgendwo Schimmel verbirgt) und angesichts der (un-) hygienischen Zustände in der Küche: kann man dabei von Mietmängeln sprechen?
Wir sind ein bisschen ratlos. Was können wir tun?
9 Antworten
Wenn der Vermieter die Wohnung unrenoviert vermietet, müßt ihr das akzeptieren oder eine andere suchen.
Kaputte Tapeten hindern aber nicht am Gebrauch der Wohnung.
Die kann man erneuern. Immerhin haben sie wohl einen niedrigeren Mietzins vereinbart, sowie Tierhaltung.
Also einfach mal loslegen. Tapeten sind nicht teuer, wenn man nicht die Schickimicki Tapeten haben will. Es gibt mittlerweile Discountläden für Renovierungsbedarf. Da gibts Tapeten für 2 Euro die Rolle, die durchaus gut verwendbar sind.
Also Tapeten runter, neue drauf und der Drops ist gelutscht. Da wo Rauhfaser erneuert wird diese runter, neue drauf und eben anstreichen.
Da meint das BGB etwas völlig anderes: Vielmehr ist einen Wohnung in vertragsgemäßem Zustand, nämlich als Wohnung ab Vertragsbeginn geeignet, auch wenn die Tapeten stark renovierungsbedürftig wären oder der Griff des GS fehlt.
Dass es an Fenstern, Türen, fliessendem Wasser, Ausguß oder Strom mangeln soll, vermag ich jedenfalls nicht zu lesen.
Völlig egal- solange es keinen Mietvertrag gibt, kann der BGB schreiben was er lustig ist..
trotzdem wollen wir natürlich unsere Rechte geltend machen, bevor wir den Vertrag unterschreiben.
Welche Rechte? Solange kein unterschriebener Mietvertrag besteht, habt ihr überhaupt keine Rechte - außer dem Recht, den Mietvertrag unter diesen Umständen nicht zu unterschreiben und euch eine andere Wohnung zu suchen.
Vor Mietbegin vorhandener Zustand ist gar kein Mietmangel. Entweder akzeptiert man den, sich deswegen die Hände schmutzig zu machen, ein Wochenenda Arbeit und einen Hunderter für bereits gestrichene Vlies-Rauhfaser in einfacher Wandklebetechnik oder überlässt sie einem Studenten, der sie auch zu diesen Bedingungen allzugerne nehmen würde. Denn noch habt ihr gar keinen MV und damit auch keinerlei Rechte, sondern Absichtserklärungen, von denen euer Onkel schadlos zurücktreten kann :-(
Genau das ist eure Verhandlungsposition - kaum vorhanden, wenn man den Faktor unberücksichtigt ließe, das er euch als Familie hier mehr entgegenkommt als anderen Bewerbern.
G imager761
Wenn die Wohnung übergeben wird dann sollte grundsätzlich ein Übergabeprotokoll gemacht werden.
Entweder wird die Wohnung unrenoviert übernommen (sollte auch im Protokoll und mit Fotos festgehalten werden) dann muss man bei Auszug nicht renovieren oder sie wird renoviert übernommen, dann muss bei Auszug auch renoviert übergeben werden.
Falls die Wohnung unrenoviert übernommen wird aber man einen angemessenen Ausgleich erhält, muss man bei Auszug ebenfalls renovieren. (BGH-Urteil)
Bunte Wände mit grellen Farben muss ein Vermieter laut BGH-Urteil nicht dulden, auch wenn der Mieter normalerweise nicht renovieren muss.
Trefft Euch am besten mit Eurem Onkel, persönlich resp. direkt in der Wohnung und schaut Euch beide (resp. alle drei) alles nochmals an.
Dann setzt Ihr Euch in Ruhe in ein Cafe/Restaurant in der Nähe und besprecht die Angelegenheit.
- Er sprach von Wände malen - oder habt ihr da etwas missverstanden?
- Ihr seid über den Zustand der Wohnung erschrocken resp. hattet etwas anderes erwartet. Hatte er denn Kenntnis in welch schlechtem Zustand die Wohnung ist?
- Wäre er allenfalls bereit sich zusätzlich an den Kosten (wie Tapete) zu beteiligen oder alternativ auf zB eine Monatsmiete zu verzichten?
- Sofern es Schimmel wäre, würde er dann dessen fachgerechte Beseitigung bezahlen?
- Schreibt Euch vorab andere/weitere Punkte auf, die Euch wichtig sind.
Mir scheint wichtig, dass ihm aufzuzeigen, dass es Euch darum geht eine gemeinsame, für beide Parteien akzeptable Lösung zu finden - und ihr im Moment etwas schockiert seid was ihr vorfandet
(das soll kein Vorwurf sein! - evt war dies vorher nicht so offensichtlich, Eure Wahrnehmungen unterscheiden sich deutlich und/oder ihr habt aneinander vorbeigeredet … auch das kann immer mal wieder vorkommen, egal wie gut/lange man sich auch kennt)
Der Onkel war heute auf jeden Fall mit meinem Freund in der Wohnung. Er denkt man kann die schwarzen und grün-gelblichen Striemen überstreichen, die abgeplatzten, von der Wand hängenden Stücke Tapete würden dann schon wieder festkleben (??). Das würde für uns schon heißen, dass er ein Entfernen der Tapete zur Überprüfung nach Schimmel wohl nicht für nötig hält.
Aber gut, dann müssen wir verhandeln!
Da scheinen Eure Wahrnehmungen resp. auch Ansprüche unterschiedlich zu sein.
Verhandeln ja …
in dem Sinne, dass ihr beide einen Vorschlag erarbeitet wie es für Euch stimmen würde mit zB einem Zugeständnis Eurerseits (Mehrarbeit, Kosten für Tapete) und einem Entgegenkommen des Onkels (sofern es Schimmel ist lässt er ihn fachgerecht beseitigen) und diesen dann nochmals mit ihm besprecht
- wägt dabei das Gesamtpaket ab! Mietpreis & Tierhaltung versus Zustand der Wohnung … was ist Euch wirklich wichtig (macht Abstriche!) … und was sind die Alternativen, wie schwer ist es eine Wohnung zu finden ...
… nicht jedoch, iS von (nur) Forderungen an ihn zustellen …
Betr. Schimmel könntet ihr zB ein mündliches Gutachten in Auftrag geben & bezahlen (fragt allenfalls Eure Eltern) - fragt ob ihr seine mündliche Stellungnahme filmen dürft (sofern Schimmel vorliegt resp. ob dies dem Onkel genügen würde) - wünscht er bei Schimmelbefall einen schriftlichen Bericht, fragt ihn ob dann die Kosten hälftig geteilt werden könnten. Ist es Schimmel lässt er ihn beseitigen. https://www.hausjournal.net/schimmel-gutachter-kosten
Ich würde dies klar regeln bevor ihr einzieht! (schriftlich festhalten, evt als Bestandteil des Mietvertrages - bin allerdings aus CH - zB auch bis wann Gutachten erstellt wird)
Zieht ihr ein und es ist kein Schimmel, dann ist alles gut - stellt es dann jedoch als Schimmel heraus, dann ist der Ärger vorprogrammiert.
Nun, das BGB meint, dass der Vermieter dem Mieter die Wohnung in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu übergeben und während der Mietzeit zu erhalten hat.