eine Thaiänderin hat in Dänemark am 20.12.2017 einen Deutschen geheiratet,diese Thailänderin lebt seit 19.06.2018 in Deutschland?

4 Antworten

Diese Ehe war nicht Ernst gemeint und wird nach so kurzer zeit nach noch nicht mal 2,3 Jahren schon wieder geschieden. Die Ehe war dann nur förmlich also vor dem Standesamt um rechtlich als Ehepaar zu gelten. Eine Thai ist auch zu exotisch und dass hat nicht gepasst besser wäre eine heimische Frau. Wenn es keine Kinder gibt und die Ehe nach so kurzer zeit geschieden wird kann sie vielleicht etwas Unterhalt bekommen und kann entweder bis Ende des Visums bleiben oder es verlängern lassen weil in der Ehe hätte sie dauerhaft in Deutschland bleiben können. Weil wegen Asyl in Thailand ist kein Krieg. Aber meist können Ausländer schon dauerhaft in Deutschland bleiben zb EU Bürger immer, oder mit Visum, Asyl wenn sie nicht aus der EU sind

Wenn die Ehe zwei Jahre lang besteht, hätte die Frau ein eigenständiges Aufenthaltsrecht. Danach sieht es aber nicht aus. Da sie keine Arbeit hat, wird sie vermutlich nicht in Deutschland bleiben können.

Sie sollte sich schleunigst Arbeit suchen und dann einen Antrag auf eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung stellen.

Wenn der Ausländer in Deutschland mindestens 3 Jahre (mit Aufenthaltserlaubnis) die Ehe gelebt hat, wird die Aufenthaltserlaubnis verlängert. Ist die Trennung vor Ablauf von 3 Jahren erfolgt, ist kein eigenständiges Aufenthaltsrecht entstanden. Die Aufenthaltserlaubnis wird dann nicht verlängert.

hört sich für mich nach Versorgungsehe an