Eine Person18 hat mich absichtlich angepinkelt. welche strafe hat er bei einer Anzeige zu erwarten? ?

3 Antworten

Das Anpinkeln einer Person stellt eine Körperverletzung gem. §223 StGB dar, wenn die Person, die angepinkelt wird, sich dadurch unwohl fühlt, also ein körperliches Unwohlsein hervorgerufen wird, was ich mal annehme.

(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Du brauchst jetzt aber nicht mit einer Bewährungsstrafe für den anderen rechnen. Das wird wahrscheinlich auf eine Geldstrafe bzw. Sozialstunden hinauslaufen, je nachdem wie alt der Täter war, Vorbestrafungen usw.

Für die Reinigung der Kleidung müsste er auch aufkommen, wenn du dies zivilrechtlich einklagst.

Gar keine.

Allenfalls muß er die Reinigung der Kleider und Schuhe zahlen.

Das gilt als Körperverletzung, kannst ja selbst mal gucken was das für 'ne Strafe gibt