Mit Ausweis von Bruder in den Club?

5 Antworten

Ja steht es. Und es kommt noch besser: 1. Du wirst bestraft.
2. Und das ist viel lustiger: Wenn dein Bruder davon wusste ist er mit dran. Der Unterschied ist dann aber dass es bei ihm auf eine Geld- ODER Freiheitsstrafe hinausläuft (da er dir sein Dokument zur Täuschung im Rechtsverkehr überlassen hat). Und für ihn geht das weitaus schlimmer aus als für dich :)

Und ja, es steht im Erziehungsregister.

Ich korrigiere mich mal: es ist 281StGB Missbrauch von Ausweispapieren. Und gemäß diesem Paragraphen seid ihr beide dran.

Erziehungsregister

Wtf is that?

Da steht alles drin was man in der Jugend angestellt hat. Dieses wird im Alter von 21-25 Jahren gelöscht. (bzw irgendwann in der Drehe, nen genauen Plan hab ich da nicht). Dadurch verbaut man Jugendlichen auch nicht deren Zukunft wenn sie in der Jugend einmal Mist gebaut haben.

Ob irgendjemand bestraft wird, steht überhaupt nicht fest. Genausowenig, wer wie hart bestraft wird. Ins Bundeszentralregisetr wird hierbei mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gar nichts eingetragen.

AalFred: richtig, er muss nicht bestraft werden. Kann aber :) Uns gerade für seinen Bruder siehts dann ganz dumm aus. 2.: Lern lesen (/.-") Nix Bundeszentralregister.

@AssassineConno2

1. Für seinen Bruder sieht es nicht dümmer aus als für ihn.

2. Eigentlich müsste ich jetzt Dieter Nuhr zitieren. Das Erziehungsregister ist ein Teil des Bundeszentralregisters. Jetzt verstanden? Was da drin steht ist acuh ziemlich egal.

Es ist keine Urkundenfälschung.

Einen Betrug sehe ich auch nicht, wenn das Eintrittsgeld entrichtet wird, fehlt es am wirtschaftlichen Schaden.

Es ist ne Urkundenfälschung (/.-)

@AssassineConno2

So viel zu bei mir kritisierten Kompetenz von Conno!

@JuraWissen

Immerhin entschuldigt er sich und stellt richtig. Solch ein Verhalten würd' ich mir bei manch anderem "Wissenden" wünschen. Diese aber löschen lieber ihre grundfalschen Antworten, anstatt zu dem Fehler zu stehen. 

Ich korrigiere mich und entschuldige mich, hatte nen Denkfehler: es ist 281StGB Missbrauch von Ausweispapieren.

Sowas könnte den Tatbestand des Ausweismissbrauchs darstellen (§ 281 StGB). Bestraft wird der Nutzer und der Inhaber des Ausweises.

https://dejure.org/gesetze/StGB/281.html

Könnte nicht, sondern ist es tatsächlich!

@JuraWissen

Siehst du, das unterscheidet uns auch. 

"Könnte" weil zu einer abschließenden Beurteilung immer noch Fakten, wie z.B. die Tatumstände, Art des Ausweises,  fehlen. Also wieder ein "es kommt darauf an", um es mit dem alten Juristenspruch zu verdeutlichen.

Die Frage ist, wie dein Bruder reagiert, wenn danach die Polizei fragt, wie du zu seinem Ausweis gekommen bist.

Wenn er sagt, er habe ihn dir gegeben kriegt ER ärger.

Wenn er sagt, du hast ihn entwendet, kriegst DU ärger.

muss er dazu denn Auskunft geben? im einen Fall würde er auch ja selbst belasten und im anderen seinen Bruder.

Fassen wir mal ganz pragmatisch zusammen. 

Ein 15- jähriger geht mit dem Ausweis eines 25 jährigen in die Disco. Die Chance dass das auffliegt ist doch riesengroß! 

Und wenn, dann kann es mächtig Ärger geben, so dass auch Berufswuensche in den Wind geschrieben werden müssen. 

Junge, lass den Scheiß!

Welchen Ärger sollte es denn geben, dass Berufswünsche in den Wind geschrieben werden müssen? Das ist doch Quatsch.