Eine Freundin mit Hartz4 hat geerbt und will von dem Geld ein Auto kaufen wie geht es am besten

7 Antworten

Sie muß die Erbschaft natürlich bei der Arge melden. Die werden dann - je nach Höhe der Erbschaft - die Leistungen kürzen bzw. einstellen. Wenn dann nach den Kosten für den Lebensunterhalt noch genug übrig ist, kann sie sich gern auch ein Auto kaufen. Dazu geht sie zum Händler ihres Vertrauens, sucht sich ein passendes Auto aus, schließt einen Kaufvertrag und bezahlt das gute Stück. Das ist eigentlich recht einfach.

guinan  02.11.2010, 23:42

Nee auch nicht, sie muss das Geld so einteilen, dass sie nicht im nächsten Monat wieder Hilfeempfänger ist, wenn es viel ist.

Kann sie ja machen. Nur ist es halt so, dass der Staat nicht mehr so viel Geld zu verschenken hat, und wenn er es heraus bekommt bzw. benachrichtigt wird, (kann schon bei der Anmeldung passieren, da man dies auch beim Staat tut) dann muss sie halt erst vom Wiederverkauf des Autos leben bevor sie weiterhin Harz 4 bekommt. Außer es gibt eine gute Begründung dafür wie Kinder zur Schule fahren o.ä. .Es kommt halt auch darauf an wo wer her kommt. Leider

Wer wo herkommt - (Hartz IV, Erbe)

es einfach kaufen (-;

aber seid vorsichtig häufig bekommt das amt mit wenn ihr auf einmal viel geld habt.

es gibt einen friebetrag der vom a-amt unberührt bleibt der leigt glaube ich bei ca. 4000 euro die ihr besitzen dürft ohne ansprüche zu verlieren seid ihr drüber müsst ihr es angeben da euch sonnst alle leistungen gestrichen werden und ihr je nach dem wievioel geld ihr habt alles was ihr bisher vom amt bekommen habt zurück zahlen müsst die kennen da nichts.

achtung ihr könnt auch eine anzeige bekommen da ies sich dann um betrug oder erschleichung von leistungen handelt.

es besteht in jedem fall auskunftspflicht wenn ihr plötzlcih vermögend seid

gebt ihr aber alles brav an werden euch evtl. leistungen gekürzt oder versagt bis ihr wieder an eurem freibetrag angekommen seid.

vorteil dabei ihr müsst nicht den bisher vom amt erhaltenen betrag zurückerstatten und macht euch nicht strafbar

guinan  02.11.2010, 23:42

Ein Auto darf ein Hartz4 Bezieher erhalten (angemessen, keinen Mercedes) und wieviel Rücklagen jemand haben darf geht nach Lebensalter. Aber: Das Betrifft die Rücklagen vor ANtragstellung bzw Ansparung während der Hartz4zeit. Hier handelt es sich jedoch um Einkommen- das wird nicht zu den Rücklagen gezählt. Sogar Geldgeschenke zu Weihnachten (über ca. 50 Euro) werden von dem gezahlten Geld er Arge abgezogen, haste also nix von

hasburn87  02.11.2010, 23:50
@guinan

danke für die berichtigung jetzt weis ich es auch genauer (-; man versucht eben nur zu helfen

Ganz schnell, bevor das Amt von der Erbschaft erfährt und sie darauf hinweist, dass sies einteilen und angemessen für den Lebensunterhalt einsetzen muss. Solange sies nicht weiß, kann sie nachträglich nicht haftbar gemacht werden. Nur- hier stehts nun und da könnte auch mal jemand vom Amt lesen ;-)

Larah10  02.11.2010, 23:46

Sie weiss aber ja , dass sie Änderungen in der Vermögens-und Einkommenssituation und zufließende Gelder umgehend zu melden hat...ging aus ihren Antragsformularen hervor, die sie unterschrieben hat ("Künftige Änderungen in den Einkommens- / Vermögensverhältnissen werde ich unaufgefordert und unverzüglich mitteilen")...und wenn ich es recht im Hinterkopf habe, steht so ein Hinweis auch in jedem Bewilligungsbescheid, den sie jedes halbe Jahr bekommt.

guinan  02.11.2010, 23:51
@Larah10

Dann muss sies umgehend melden und noch am selben Tag das Auto kaufen, anschließend melden dass das Geld weg ist.

guinan  03.11.2010, 08:33
@guinan

Ich unterstütz dies übrigens, da ein Auto gewaltig hilft bei der Arbeitssuche und ein bestehendes Auto ja auch erlaubt ist. Es muss Möglichkeiten geben, sich auch mal wieder aus dieser Lage zu befreien.

derdorfbengel  04.11.2010, 01:29
@guinan

Was für einen Bockmist sülzt Du denn zurecht? Kannst Du mal Deine Adresse hierlassen, damit die Fragestellerin Dich in Regress nehmen kann?

Ob sie nun Bargeld hat oder den Gegenwert eines Autos - das macht keinen Unterschied. Sie hat durch die Erbschaft Einkommen, das sie melden muss.

Höhere Beträge werden auf mehrere Monate verteilt.

Genaueres kann man hier aber nicht sagen.

Nur soviel: wenn sie lange mit der Meldung zögert, kann sie dafür mit einem Bussgeld oder Strafverfahren belohnt werden.