hartz IV und ....4.500 geerbt was darf ich behalten....?

10 Antworten

Ich zitiere mich mal selbst:

Liegt der Todestag vor dem Leistungsbezug, ist das Erbe generell als Vermögen anzusehen, auch wenn es während des Leistungsbezug zufließt. Auf dieses Vermögen hat der Leistungsbezieher (und ggf. sein Partner) die ganz normalen Freibeträges des § 12 SGB II (150€ pro Lebensjahr, mindestens 3100 € + 750 €; das gleiche für Partner).

Liegt der Todestag während des Leistungsbezugs, handelt es sich bei der Erbschaft um einmaliges Einkommen; bei dieser Höhe ist es zwingend auf sechs Monate zu verteilen; was danach noch da ist, wird zu Vermögen mit entsprechenden Freibeträgen. nenneswerte Freibeträge gibt es bei der Verteilung nicht; außer der 30€ Versicherungspauschale pro Anrechnungsmonat ist da nichts zu holen. (§ 11 Abs. 3 SGB II)

Angerechnet werden darf das Einkommen im Grundsatz erst, wenn es zugeflossen ist, was bei Erbschaftsauseinandersetzungen oft nicht zeitnah gegeben ist; in dem Fall muss Alg2 darlehensweise bewilligt werden, wobei nach Ablauf des Bewilligungszeitraums das Darlehen in Beihilfe ungewandelt werden muss und für den neuen Bewilligungszeitraum wieder ein neues Darlehen vergeben wird.

Du musst das erst einmal dem Jobcenter mitteilen !!!

Dann kommt es darauf an,wann diese Erbschaft auf deinem Konto eingeht. Solltest du für einen Monat schon ALG - 2 Leistungen bekommen haben,so das es im Monat des Zuflusses nicht auf deine Leistungen ( Bedarf ) angerechnet werden kann,wird es im Folgemonat angerechnet. Würde die einmalige Anrechnung des Erbes dazu führen,das du für einen ganzen Monat aus dem Leistungsbezug fallen würdest,muss diese Summe auf 6 Monate verteilt werden. Dann würde dir pro Monat ein Freibetrag von 30 € Versicherungspauschale zustehen,wenn du nicht schon Freibeträge aus Erwerbseinkommen geltend machst,denn dann sind diese 30 € schon in deinem Grundfreibetrag von 100 € enthalten. Es würden dir dann von diesen 4500 €,diese 30 € x 6 Monate = abgezogen. Dann würden noch 4320 € anrechenbares Einkommen übrig bleiben. Diese 4320 € würden durch 6 Monate geteilt,pro Monat macht das ein anrechenbares Einkommen von 720 €. Würde dein Bedarf bzw.deine Leistungen vom Jobcenter höher liegen,würdest du dann für diese 6 Monate nur noch die Differenz gezahlt bekommen.

Wenn Du momentan im Bezug bist: Leider nichts. Es zählt als Einkommen.

http://www.familienrechtszentrum.de/Rechtsgebiete/Erbrecht/Hartz_IV_und_Erben.html

Behalten darf man natuerlich alles^^

Richtig so ist es auch bei mir , gemacht worden... :-( schade , ich bin immer zu ehrlich... und habe es angegeben.... danke euch allen die mir hier geantwortet haben.... DANKE...

Behalten darfst du selbstverständlich alles, es wird dir aber als Vermögen angerechnet. Barvermögen und Sachvermögen werden dabei allerdings unterschieden.

Der Zugang wird auf die nächsten 6 Monate verteilt. Wenn du dann trotzdem noch bedürftig bist, hast du pro Monat einen Freibetrag von 30 € Versicherungspauschale.