Einbürgerung: Gründe für das behalten der bisherigen Staatsbürgerschaft?

3 Antworten

Von welchem Land kommst du? Wenn es ein EU-Land oder die Schweiz kannst du ohne Probleme beide Staatsbürgerschaften behalten.

Darüber hinaus gibt es Länder in denen die Staatsbürgerschaft nicht abgelegt werden kann. Hier akzeptiert das deutsch Recht dann auch die doppelte Staatsbürgerschaft.

Gruß

Supremo245

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Fragesteller
 17.12.2020, 18:41

Hallo, ich bin Italiener und konnte deshalb meine „alte“ Staatsbürgerschaft behalten.

Danke!

Wie meinst du das mit den Ländern, in denen die Staatsbürgerschaft nicht abgelegt werden darf?

Du musst es nicht begründen. Als Bürger eines anderen EU-Staats bist du bei Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit nicht verpflichtet, die andere Staatsangehörigkeit aufzugeben, siehe § 12 Absatz 2 Staatsangehörigkeitsgesetz:

(2) Von der Voraussetzung des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 wird ferner abgesehen, wenn der Ausländer die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder der Schweiz besitzt.

https://www.gesetze-im-internet.de/stag/__12.html

Es gibt zum Beispiel Länder wie den Iran, Argentinien und ich glaube Brasilien (da bin ich mir nicht sicher) etc., da kann die Staatsbürgerschaft nicht abgelegt werden. In so einem Fall gewährt Deutschland die deutsche Staatsbürgerschaft mit Beibehaltung der Alten.

Bei dir als Italiener ist die doppelte Staatsbürgerschaft per se kein Problem weil EU-Land.

Gruß.

Supremo245