Einbürgerung: Gründe für das behalten der bisherigen Staatsbürgerschaft?
Hallo,
ich lasse mich als EU-Büger einbürgern.
nun kam im Formular die Frage, ob ich denn meine bisherige Staatsbürgerschaft aufgeben möchte. Falls nicht dann mit Begründung.
Ich würde es damit begründen, dass ich mir die Möglichkeit offen lassen möchte, in mein Herkunftsland Land zu ziehen und dort durch die Staatsbürgerschaft alle Vorzüge genießen zu können.
ist diese Begründung ausreichend oder könnte die Einbürgerung daran scheitern?
3 Antworten
Von welchem Land kommst du? Wenn es ein EU-Land oder die Schweiz kannst du ohne Probleme beide Staatsbürgerschaften behalten.
Darüber hinaus gibt es Länder in denen die Staatsbürgerschaft nicht abgelegt werden kann. Hier akzeptiert das deutsch Recht dann auch die doppelte Staatsbürgerschaft.
Gruß
Supremo245
Hallo, ich bin Italiener und konnte deshalb meine „alte“ Staatsbürgerschaft behalten.
Danke!
Wie meinst du das mit den Ländern, in denen die Staatsbürgerschaft nicht abgelegt werden darf?
Du musst es nicht begründen. Als Bürger eines anderen EU-Staats bist du bei Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit nicht verpflichtet, die andere Staatsangehörigkeit aufzugeben, siehe § 12 Absatz 2 Staatsangehörigkeitsgesetz:
(2) Von der Voraussetzung des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 wird ferner abgesehen, wenn der Ausländer die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder der Schweiz besitzt.
Es gibt zum Beispiel Länder wie den Iran, Argentinien und ich glaube Brasilien (da bin ich mir nicht sicher) etc., da kann die Staatsbürgerschaft nicht abgelegt werden. In so einem Fall gewährt Deutschland die deutsche Staatsbürgerschaft mit Beibehaltung der Alten.
Bei dir als Italiener ist die doppelte Staatsbürgerschaft per se kein Problem weil EU-Land.
Gruß.
Supremo245