Begründung für die deutsche Einbürgerung?

3 Antworten

Das ist (bei der Regeleinbürgerung) eine reine Formalität. Es muss nur ein Satz sein, in dem das Wort "deswegen" vorkommt. Beispiele:

  • Ich lebe schon seit 5 Jahren in Deutschland und möchte deswegen die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben.
  • Ich bin Mutter von 3 deutschen Kindern und möchte deswegen ...
  • Ich bin seit 10 Jahren mit einem deutschen Mann verheiratet und möchte deswegen ...
  • Ich möchte in Deutschland ein Unternehmen gründen und möchte deswegen ...

Bei der Entscheidung über die Einbürgerung werden (bei der Regeleinbürgerung) die angegebenen Gründe nicht geprüft und bewertet, weil ein Rechtsanspruch auf die Einbürgerung besteht, wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Das ist bei der Ermessenseinbürgerung anders. Ich nehme an, dass es bei Deiner Mutter um eine Regeleinbürgerung geht.

Eine Begründung ist nicht erforderlich.

Wenn deine Mutter die Voraussetzungen des § 10 StAG erfüllst, hat sie einen Anspruch auf Einbürgerung. Und zu den Vorausetzungen zählt keine Begründung des Antrags.

Die Begründung im Antrag ist ein Relikt aus alten Zeiten.

Man schreibt das hin, was der Grund ist. Normalerweise will man die Staatbürgerschaft des Landes haben, in dem man lebt. Das kann man so auch schreiben.

Wenn deine Mutter xy Jahre hier lebt, du hier zu Schule gehst, sie und/oder dein Vater hier arbeitet, das sind doch Gründe genug. Da muss man nichts erfinden.