Ein Scheinsemester zwischen Bachelor und Master?

1 Antwort

Hallo,

der Bafögbezug endet mit Abgabe der Bachelorarbeit, wenn das die letzte Leistung ist und du damit die CP voll hast.

"Warten aufs Ergebnis" ist keine Vollzeitbeschäftigung und wird nicht mit Bafög gefördert.

Es ist übrigens möglich sich nach einer gewissen Zeit die Bescheinigung geben zu lassen, dass die Bachelorarbeit mind. 4,0 (und damit bestanden) ist. Dann musst du dich ggf. auch nicht fürs Sommersemester einschreiben und Rückmeldegebühr zahlen. Bafög gibt es so oder so nicht.