Überstunden bei 450 € Job auszahlen lassen?

4 Antworten

Hey Julia...,

falls dein Arbeitgeber für dich die 2% Pauschalsteuer entrichtet, hat dies überbaupt keine Auswirkungen auf deinen Lohn - ansonsten gilt folgendes laut minijob-zentrale.de bei einer Überschreitung der Verdienstgrenze:

Zahlen Sie Ihrem Minijobber einen Jahresverdienst bis 5.400 Euro, darf sein Verdienst in einzelnen Monaten auch mehr als 450 Euro betragen. Übersteigt der Jahresverdienst 5.400 Euro, weil sich der Verdienst Ihres Minijobbers in einzelnen Monaten auf mehr als 450 Euro erhöht, kommt es darauf an, ob dies regelmäßig und vorhersehbar oder gelegentlich und nicht vorhersehbar erfolgt.
Passiert das gelegentlich und nicht vorhersehbar, das heißt bis zu drei Mal in einem Zwölf-Monats-Zeitraum, bleibt die Tätigkeit ein Minijob. In solchen Ausnahmefällen darf der Jahresverdienst auch weit mehr als 5.400 Euro betragen .
Verdient Ihr Minijobber dagegen regelmäßig über 450 Euro im Monat, ist die Beschäftigung kein Minijob mehr, sondern sozialversicherungspflichtig. Dies gilt ab dem Tag, an dem Sie erkennen können, dass Ihr Minijobber aufgrund des vorhersehbaren höheren Verdienstes mehr als 5.400 Euro im Jahr verdienen wird.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/01_Entgeltgrenze/node.html

Das Einkommen aus einem Minijob darf 2 Mal pro Jahr die 450 EuroGrenze übersteigen, allerdings darf das Gesamtjahreseinkommen aus einem solchen Job im Jahr nicht mehr als 5400 Euro betragen. Ansonsten Steuern sind bei solchen geringen Über-/Mehrstundenzahlungen auch nicht zu erwarten.

Stimmt so leider nicht ganz, ausser dem letzten Satz - laut minijob-zentrale.de gilt nämlich folgendes:

Was passiert, wenn Ihr Minijobber die Verdienstgrenze überschreitet

Zahlen Sie Ihrem Minijobber einen Jahresverdienst bis 5.400 Euro, darf sein Verdienst in einzelnen Monaten auch mehr als 450 Euro betragen. Übersteigt der Jahresverdienst 5.400 Euro, weil sich der Verdienst Ihres Minijobbers in einzelnen Monaten auf mehr als 450 Euro erhöht, kommt es darauf an, ob dies regelmäßig und vorhersehbar oder gelegentlich und nicht vorhersehbar erfolgt.

Passiert das gelegentlich und nicht vorhersehbar, das heißt bis zu drei Mal in einem Zwölf-Monats-Zeitraum, bleibt die Tätigkeit ein Minijob. In solchen Ausnahmefällen darf der Jahresverdienst auch weit mehr als 5.400 Euro betragen.

Verdient Ihr Minijobber dagegen regelmäßig über 450 Euro im Monat, ist die Beschäftigung kein Minijob mehr, sondern sozialversicherungspflichtig. Dies gilt ab dem Tag, an dem Sie erkennen können, dass Ihr Minijobber aufgrund des vorhersehbaren höheren Verdienstes mehr als 5.400 Euro im Jahr verdienen wird.

Nachzulesen in dem Link hier: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/01_Entgeltgrenze/node.html

Dann wirst du sozialversicherungspflichtig. Normalerweise feiert man Überstunden ab.

Dann wirst du sozialversicherungspflichtig...

Liebe maja0403,

dies kommt drauf an, ob dies regelmäßig und vorhersehbar oder gelegentlich und nicht vorhersehbar erfolgte!

Im zweiten Fall wird sie nicht sozialversicherungspflichtig ;-))

Naja, wenn du über 450€ bist, dann wird es wie ein ganz normaler Job versteuert. Mit Sozialabgaben und dem entsprechenden Einkommenssteuersatz.

... aber nur falls der Jahresverdienst 5.400 Euro übersteigt , weil sich der Verdienst Ihres Minijobbers in einzelnen Monaten auf mehr als 450 Euro erhöht, kommt es darauf an, ob dies regelmäßig und vorhersehbar oder gelegentlich und nicht vorhersehbar erfolgt.