Ein "fremder"Hund hat mir flöhe in die wohnung geschleppt.Wer Zahlt den Kammerjäger?

4 Antworten

In meinen Augen würde hier allerhöchstens die Haftpflichtversicherung der Tierhalterin haften, da müsst ihr aber nachfragen. Es kann sein, dass aufgrund des "Gefallens" eine Haftung ausgeschlossen ist. Ich kenne das jetzt nicht von Tieren, aber wenn man zum Beispiel in Urlaub fährt und den Nachbarn bittet, die Blumen zu gießen und dieser beschädigt dann in der Wohnung etwas muss seine Haftplicht NICHT zahlen, da er einen Gefallen getan hat. Eventuell liegt hier auch ein solcher Fall vor (Du hast dem Tierhalter den Gefallen getan auf den Hund aufzupassen)

knaake10  03.09.2014, 13:47

Bei Tierhaltern ist es etwas anders. Da wird nicht untersucht wer Schuld ist, sondern nur ob das Tier die Ursache war (Gefährdungshaftung). Wenn das nachgewiesen werden kann, ist der Halter haftbar.

Menuett  03.09.2014, 13:47

Nein, SEINE Haftpflicht würde nicht dafür aufkommen, wenn er dem Hund leicht fahrlässig einen Schaden zugefügt hätte.

Es geht aber hier um IHRE Tierhalterhaftpflicht.

Ein Anspruch aus Tierhalterhaftpflicht gem. §833 BGB ist nicht gegeben. Das ergibt sich meines Erachtens aus § 834 BGB analog. Wenn also eine Tierhalterhaftplichtversicherung bestünde, würde sie nicht eintreten.

Es bleibt also nur der vertragliche Anspruch aus dem Hütevertrag. Wie bereits hier ausgeführt obliegt Ihnen der Beweis für die Ursächlichkeit und dass die Besitzerin schuldhaft die Hinweispflicht verletzt hat.

Wenn du zweifelsfrei nachweisen kannst, dass genau diese Flöhe von genau diesem Hund kommen, dann kannst du dir das Geld von der Besitzerin wiederholen. Aber ob dir das möglich ist...

Für deine Wohnung bist du verantwortlich, und du musst eine Haustiere anderer in deine Wohnung nicht lassen, wenn du in deinem freien Willen es doch tust dann hast du auch die Konsequenzen / Kosten zu tragen, denn wer kann schon sagen wo der Hund / Katze rumschnuppert und sich bei Gassi gehen die Flöhe / Wanzen aufschnappt, das ist ein bisschen viel verlangt.

L. G. Aral59