Buchungen bei echtem Schadensersatz? Ist die Netto-Zahlung an die Werkstatt und von der Versicherung korrekt?

4 Antworten

Brutto waren so um die 2.600 ausgewiesen...so um die 2.200 gezahlt.
  • Die Rechnung der Werkstatt hätte dann eigentlich mit USt bezahlt werden müssen - ansonsten hätte die Rechnung der Werkstatt mit dem Hinweis auf echten Schadenersatz ohne Umsatzsteuer ausgestellt werden müssen.

Wenn keine USt-pflicht bestehen würde, zahlt die Versicherung immer nur den Nettobetrag.

  • Hier ist im Moment nur die Werkstatt der Dumme - diese muß die USt, die auf der Rechnung steht, auch abführen, selbst wenn sie diese nicht bezahlt bekommen hat - sie wird das dann sicherlich noch bei Euch nachfordern, wenn nur der Nettobetrag bezahlt wurde; Ihr könntet die USt, die auf der Rechnung steht, sogar als Vorsteuer geltend machen, auch wenn sie nicht bezahlt würde (auf die Zahlung selbst kommt es beim Vorsteuerabzug nämlich nicht an)

Grundsätzliches, wenn USt-Pflicht der Werkstattrechnung besteht:

Die Versicherung erstattet nur den Nettobetrag, da ein vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen die Vorsteuer ja vom Finanzamt erstattet bekommt - die Versicherung fragt auch vorher, ob man vorsteuerabzugsberechtigt ist oder nicht.

Als umsatzsteuerrechtlicher Kleinunternehmer hätte man "nicht vorsteuerabzugsberechtigt" angeben müssen - dann hätte man den Bruttobetrag von der Versicherung erhalten.

  • Verbuchung

EÜR:

Bezahlung der Werkstattrechnung = Betriebsausgabe

Eingang der Versicherungsleistung = Betriebseinnahme

oder auf Konten

Werkstattrechnung: betrieblich veranlaßte Schadenregulierung o. ä. oder einfach a. o. Aufwand

Einnahme Versicherung: z. B. Konto Versicherungserlöse

Welche Konten verwendet werden, kann unterschiedlich sein - ist letztendlich egal..

Betriebseinnahme und Betriebsausgabe gleichen sich aus - Vorsteuer wird vom Finanzamt erstattet - Werkstatt führt Umsatzsteuer ab

Paßt alles...

Ich versteh es leider halt auch nicht wirklich. Wie gesagt hat die Werkstatt brutto 2.600 verlangt, wir haben aber nur 2.200 gezahlt (übrigens nicht den genauen Nettobetrag, sondern 2 Euro weniger) und das dann von der Versicherung erstattet bekommen.

Wir rufen morgen mal bei der Werkstatt an und melden uns dann ggf. nochmal.

Hallo !

Dies ist in meinen Augen sehr seltsam, aber nicht unmöglich. Je Versicherung zu Versicherung sind die Verträge verschieden und manche übernehmen einfach nur den Nettobetrag.

Unmöglich so scheint es mir eher, ist das der Schadensersatz nur Netto ausbezahlt worden ist.

Mein Fazit :

Nehmen Sie Kontakt zu Versicherung und ,,Schadensersatzleister/in" auf. Fragen Sie nach den Gründen dafür !

Zu verbuchen wären diese Geschäftsfälle wohl unter Sonstige Schadensfälle.

Es tut mir wirklich sehr leid wenn ich Ihnen nicht zu 100% alle Fragen beantworten konnte, da ich kein Experte in diesen Themenbereichen bin. Ich mache zwar eine Ausbildung im Bereich der Buchhaltung bin aber leider noch relativ am Anfang.

ALSO ACHTUNG !

BITTE KONTAKTIEREN Sie einen Rechtsanwalt oder die Versicherung für genauere Infos.

Ihr MottDerHelfer

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

In der Schadensanzeige wird der Anspruchsteller ja gefragt, ob er Vorsteuerabzugsberechtigt ist. Das sollte doch jeder wissen ob ja / nein.

Gegenüber Unternehmen regulieren Versicherer immer netto, der Handwerker bekommt die Rechnung aber brutto bezahlt. Die Steuer ist Sache zwischen den Beteiligten.

Würde die Versicherung brutto erstatten, geht das Konzept Vorsteuer/Mehrwertsteuer nicht auf.

Die Werkstatt hätte den Bruttobetrag berechnen müssen. Die MwSt wäre dann für deine Mutter Vorsteuer gewesen.