Ein 20 Jahre altes Spiel geladen?

6 Antworten

Dir passiert nichts, weil es in dem Fall legal ist.

Google nach abandonware oder ransomware.

Da gibt es die Seite https://myabandonware.com/
Da werden viele Spiele aufgelistet, die vom Hersteller aufgegeben wurden und deshalb sind sie kostenlos und legal.

NameVergeben26  14.06.2018, 09:30

Naja, ist meistens legal. Es gibt auch Fälle, die nicht legal sind, aber da die Entwickler damit eh kein Geld mehr machen, ist es denen Schnuppe, ob du es downloadest oder nicht, solange du es nicht irgendwo für Geld vertreibst.

Kurz und knapp, Schon mit den ersten KB den du geladen hast, hast du dich zum Pirat gemacht. Auf Deutsch, du hast dich Strafbar gemacht.
Ganz egal wie alt ein Spiel, eine Software usw ist, solange der Copyright besteht, macht man sich strafbar.

Wenn es sich hierbei nicht um P2P handelt, also Torrents oder bestimmte software wie Emule (wenn es die noch gibt) sondern es nur eine Rar/Zip war, brauchst du dir keine sorgen machen, die Chance dabei nun eine Abmahnung zu bekommen ist gleich Null.
Die Downloader sind eigentlich die, die am wenigsten zu befürchten haben, es sind eher die Uploader die man Sucht, den ohne Uploads, gibts auch keine Downloads.

Das ist Strafrechtlich wie auch Zivilrechtlich relevant. Uhrheberschutz etc. pp.

Genaugenommen hättest du es auch fertig runterladen können den einen Unterschied machte der abbruch des Downloads nicht, du hast die Tat bereits begangen auch wenn du nur 1MB runtergeladen hast.

Nun ist es natürlich so das es den Staat nicht interessiert, und den Uhrheber i.d.r. auch nicht, davon abgesehen könntest du Zivilrechtlich (wo ja dann auf Schadensersatz verklagt wird) argumentieren das dennen kein Schaden entstanden ist, da du ja nicht die möglichkeit hattest das zu erwerben da der vertrieb eingestellt ist. Klingt logisch, aber ob das ein Richter auch versteht sei mal dahingestellt. Davon abgesehen aber lohnt es sich nicht dich zu verklagen, da das was die maximal von dir bekommen könnten ohnehin die Arbeit nicht rechtfertigt - und sind wir ehrlich - schlechte Presse gibts dafür auch noch.

MrNuke 
Fragesteller
 14.06.2018, 02:42

Naja, eben. Zumal es ja ohnehin ein Produkt ist, an dem der Urheber nicht mehr aktiv Geld verdient. Er stellt es nicht mehr her. Somit kann ich es ohnehin nur gebraucht kaufen, und auch da hat der Entwickler keinen Gewinn.

Also theoretisch könnten die, aber es ist praktisch unfassbar unwahrscheinlich dass die dem nachgehen werden oder dass ich erwischt werde?

Eromzak  14.06.2018, 02:55
@MrNuke

Zivilrechtlich wird nichts passieren, das lohnt sich nicht Finanziell, bzw es würde dennen vermutlich sogar schaden. Also äußerst unwahrscheinlich.

Strafrechtlich wiederum sieht das anders aus, den der Staatsanwalt wird ermitteln, muss sogar, wenn der Staat davon wind bekommt, und dafür wirst du auch verurteilt wenn du dich nicht rausrettest. Jetzt kannst du dir selbst überlegen wie wahrscheinlich es ist das der Polizei gerade so langweilig ist das sie auf der entsprechenden Seite den Download von Resident Evil 2 überwacht um Leute wie dir einen auszuwischen....

MrNuke 
Fragesteller
 14.06.2018, 02:57
@Eromzak

Wie könnte ich mich denn rausretten und was würde im schlimmsten Fall überhaupt passieren können? Ein Bußgeld würde doch sicherlich noch im akzeptablem Rahmen ausfallen oder muss ich evtl. mit Strafen von 5000€ rechnen? Eine Abmahnung ist realistischer oder?

Eromzak  14.06.2018, 03:06
@MrNuke

Ich bin kein Anwalt, komme nur aus ner Familie mit Anwälten, daher weiß ich was ich weiß.

Soweit ich das beurteilen kann ist das hier relevant:

''Unerlaubte Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen'' Also sofern, und davon gehe ich aus, das Spiel ursprünglich mal nen KOpierschutz gehabt hat. Ansonsten halt ''Unerlaubte Verwertung von urheberrechtlich geschützen Werken'' - Strafe wäre Geldstrafe oder bis zu 3Jahre Knast. + Anwaltskosten +Prozessgebühren etc. pp. - kann mir nicht vorstellen das dabei überhaupt was rauskommt bzw es wegen mangel an öffentlichem Interesse o.ä. überhaupt zu nem Prozess kommt. Davon abgesehen dürfte sich die Strafrechtlichen kosten und Strafen WEIT unter dem liegen was man so horrormäßig mal von Abmahnanwälten sieht oder sowas - das ist dann nämlich Zivilrecht - da wirds teuer.

Wie man sich retten kann? Naja so ne Verfolgung der IP adresse geht immer über den Provider - also die Internetseite von der dus runtergeladen hast Speichert deine IP - jetzt sagen wir die Polizei lässt die Seite hochgehen und hat jetzt die logs in der auch deine ip drinsteht. Die gehen dann mit der ip zu deinem provider und fragen ''wer hatte am so und sovielten um so und so viel Uhr diese IP adresse'' - so bekommt die Polizei den Namen und Anschrift desjenigen der den Anschluss bezahlt den du genutzt hast, also DU, deine Frau, deine Eltern, dein Mitbewohner, wer auch immer. Die wissen also wer den Anschluss bezahlt nicht aber wer den Download getätigt hat, das müsste man dann erstmal beweisen. Etc. pp.

Wie auch immer, solltest dir kein Kopf machen, in deinem Fall passiert ganz sicher garnichts und wenn dich sowas juckt dann leg dir halt nen VPN zu.

Grüße

MrNuke 
Fragesteller
 14.06.2018, 03:13
@Eromzak

Vielen Dank für deine Antworten!

Ja, also das ist eine ziemlich kleine Seite. Ich denke nicht dass die Polizei da was in den nächsten 3 Jahren hochjagen wird, zumal es auch keine deutsche Seite ist. Und ja, ne VPN klingt gut. Aber ich downloade ohnehin nicht illegal. Ich denke zwar dass es bei sehr alten Spielen die man nirgendswo mehr bekommt moralisch ok ist, aber das Risiko ist mir dann doch zu hoch.

schönen Abend noch!

Hallo!

Was hast Du gegen gebrauchte Software?

Die Hauptsache bei diesen älteren Titeln ist doch viel eher die Lauffähigkeit auf aktueller Hardware.

https://www.ebay.de/sch/i.html?_from=R40&_trksid=m570.l1313&_nkw=pc+resident+evil+2&_sacat=0

Außerdem wurde/wird ein Remake angekündigt:

https://www.gamestar.de/artikel/resident-evil-2-remake-geruecht-bisher-schoenster-teil-soll-auf-der-e3-zu-sehen-sein,3330128.html

Gruss,

Martin

man wird zu gut wie nie erwischt

sonst warte auf das neue Resident Evil 2

MrNuke 
Fragesteller
 14.06.2018, 02:13

Ich denke das werde ich tun. Dass man selten erwischt wird habe ich mir schon gedacht. Gerade bei so ganz alten, 20 Jahre alten Spielen ist das sicherlich extrem unwahrscheinlich erwischt zu werden. Aber andererseits, wer weiß ob nicht irgendeine Deutsche Behörde das penibel überwacht.

MartinusDerNerd  14.06.2018, 05:16
@MrNuke

Es sollen schon Leute beim (amerikanischen) Geheimdienst angerufen haben, weil sie ihr Passwort vergessen hatten und es nicht selber zurück setzen konnten.

MarkusGenervt  14.06.2018, 02:19

"so gut wie nie" bedeutet nicht "nie"

Diejenigen, die nicht erwischt werden, müssen nicht fragen, ob sie erwischt werden. Die anderen gucken mal ob's klappt … 😜

MrNuke 
Fragesteller
 14.06.2018, 02:45
@MarkusGenervt

Ja es stimmt schon. Ich glaube aber heutzutage ist es noch unwahrscheinlicher belangt zu werden als vor 10 Jahren. Selbst die meisten Beiträge von Leuten die erwischt wurden, sind teilweise 5-10 Jahre alt. Ich glaube heutzutage unternimmt man mehr Unternehmungen gegen die Urheber solche illegalen Downloads. Ich habe es nicht von einem Torrent runtergeladen. Es war eine normale File auf Fileshare oder sowas.

MarkusGenervt  14.06.2018, 02:47
@MrNuke

Na, wenn Du Dich da mal nicht täuschst!

VDSL? Kabel?

Und schon ham'se Dich!

MrNuke 
Fragesteller
 14.06.2018, 02:50
@MarkusGenervt

Was meinst du mit Kabel? VDSL hab ich nicht. Und ich meinte eher, es ist doch unwahrscheinlich dass der Urheber in diesem Falle dem nachgehen wird. Ihm entsteht ja kein Schaden und überhaupt, warum sollten Sie? Irgendein Typ hat den Download eines 20 Jahre alten Spiels welches sie nicht mehr produzieren oder verkaufen gestartet und abgebrochen. Und der Staat ist doch sicherlich auch nicht so penibel drauf, dass er da nun nachgeht?

MrNuke 
Fragesteller
 14.06.2018, 02:54
@MrNuke

Also ich downloade prinzipiell auch nichts illegal. Ich bin immer glücklich wenn ich Leute für ihre Arbeit bezahlen kann. Nur ist es in diesem Fall so: Ich habe eine Version des Spiels bereits, doch die deutlich bessere Version kriege ich nirgendswo. Es gibt sie nun mal nicht mehr zum Verkauf und gebraucht wird es teilweise für 70-120€ verkauft. Ich denke die meisten hier haben recht. Es ist so unwahrscheinlich dass die mich deswegen belangen werden. Aber ich werde es dennoch sein lassen. Das Risiko ist es mir nicht wert. Werde wohl die schlechtere Version weiterhin nutzen müssen.

Eromzak  14.06.2018, 02:57
@MrNuke

Für mich Moralisch und Menschlich ok, dem Urheber vemrutlich vollkommen wumpe, die Polizei sieht das aber halt ganz anders.

MrNuke 
Fragesteller
 14.06.2018, 03:03
@Eromzak

Aber es ist unwahrscheinlich dass die Polizei mich erwischt oder aktiv nach mir ahnden wird?

Eromzak  14.06.2018, 03:08
@MrNuke

Das würde ich sagen ist korrekt.

MarkusGenervt  14.06.2018, 03:38
@MrNuke

Internet über Koax-Kabel – ist sehr beliebt bei Unitymedia und Kabel Deutschland (jetzt Vodafone), weil man dort TV, Telefon und Internet in einem komplett-Paket kaufen kann.

Ansonsten gibt es nur noch ADSL für Privat-Haushalte und das war es.

Es geht auch nicht darum, dass das garantiert nicht oder garantiert doch geahndet wird, es geht um den Fall, bei dem der blauäugige Nixblicker blind in die Falle tappt.

Microsoft würde Dich heute noch für eine illegale Win95-Raubcopie in die Steinzeit verklagen und das schon mal aus Prinzip und als abschreckendes Beispiel für alle Welt – wenn sie es denn erfahren würden.

Und weil Du eben nicht weißt, ob der zuständige Hersteller gerade einen Furz quersitzen hat oder doch mal Fünfe gerade sein lässt, kannst Du niemals sicher sein, dass der Dich nicht doch in der Luft zerreißt.

Die Polizei MUSS aktiv werden, wenn sie von einer Straftat erfährt oder diese zur Anzeige gebracht wird! Und ein illegaler Download ist eine Straftat – ein Diebstahl.

Erst vor kurzem hat es ein Grundsatzurteil hierzu gegeben, dass die Anbieter solcher illegalen Raubkopien entlastet und den Downloadern die volle Schuld zuspricht, da inzwischen jedem zugemutet werden kann, dass er weiß, dass solche Downloads illegal sind und daher reicht es nicht mehr den Anbieter vom Netz zu nehmen, sondern gleich dem bewussten Downloader wörtlich in Haftung zu nehmen.

Ein weiterer trügerischer Aspekt auf diesem Gebiet ist die vermeintliche Sicherheit vor Abmahnanwälten, da hier hinter inzwischen nur noch die Scheinanwälte aus den E-Mail-Spams vermutet werden. Die sind in der Tat irrelevant, aber nicht die Echten.

Bei einem illegalen Download wird es sich vermutlich nicht rechnen, aber "vermutlich" heißt eben nicht "sicher" und darum sollte man einfach wissen, auf was man sich da einlässt. Die Chancen hierbei stehen schlecht, doch nicht unmöglich.

Mir wäre das Risiko, erwischt zu werden und dann noch bei einem so alten Ding nichts in der Welt wert. Allerdings weiß ich, wie ich meine Spuren verwischen kann und Du nicht!

Versuch macht kluch.
1000 Mal kiegn'se Dich nich und dann ham'se Dich!

Und ganz nebenbei könnte es auch sein, dass dieses 10 Jahre alte Spiel gar nicht mehr unter Win8/10 lauffähig ist. 😜

Und dann stell Dir mal vor, jetzt wirst Du erwischt … 🤣😂

Eromzak  14.06.2018, 09:27
@MarkusGenervt

yoyo Markus

Muss 1-2 Sachen mal korrigieren.

  1. Microsoft verklagt überhaupt keine Privatpersonnen, im gegenteil, haben sie doch selbst offensichlich geklauten win7 keys das kostenlose upgrade auf win10 angeboten.
  2. Win95-raubkopien sind entzwichen schon verjährt ;P - esseiden du hast irrwitzigerweiße gestern eine davon gemacht. Aber wie gesagt fakt ist, die machen nichtmal was gegen Win7 raubkopien selbst wenn sie wind davon bekommen.
  3. Ist richtig die Polizei MUSS aktiv werden, das bedeutet aber nicht das du auch ein verfahren bekommst oder dieses nciht von vornerein eingestellt wird. Die wahrscheinlichkeit ist hoch.
  4. Von welchem Grundsatzurteil redest du? man entlastet Anbieter von illegalen Raubkopien? Das ist absolut nicht Stand der Dinge, die Dinger uploaden ist nach wie vor viel problematischer als downloaden, weswegen ja P2P auch zu verpöhnt ist.
  5. NIchts ist unmöglich, ich denke das haben wir ihm nachhaltig klargemacht.
MarkusGenervt  14.06.2018, 10:21
@Eromzak

Das mit den geklauten Win7-Key ist ja auch eigentlich nicht nachzuweisen, denn M$ müsste dann ja erst mal ein Indiz haben, dass kein Kaufvertrag vorliegt und wie sollen die das dann herausbekommen.

Ich hab das mit W95 etwas überspitzt dargestellt und da müsste man schon eine Selbstanzeige stellen. Auch läuft man beim Update oder sonstigen automatischen WinKey-Prüfungen auf den MS-Servern inzwischen ins Leere. Da ist alles abgeschaltet und Du bekommst bestenfalls nur noch die Aufforderung zum Upgrade, was aber mit den alten Keys auch nicht mehr geht.

Auch die Einstellung der Verfahren seitens der Justiz ist sicherlich bei Einzelfällen schon fast eine Zwangsläufigkeit, aber das liegt wohl eher daran, dass inzwischen in ganz Detuschland die Gerichte hoffnungslos überlastet sind und es sogar schon mehrfach passiert ist, dass Mordverdächtige aus der U-Haft entlassen werden mussten und damit nicht mehr angeklagt werden konnten, weil sich kein Staatsanwalt finden konnte, der die Klageschrift anfertigt.

Ich habe das mit dem Grundsatzurteil erst vor wenigen Wochen irgendwo gelesen ("irgendwo" heißt bei mir, in einer ordentlichen Sach-Quelle und keine Hampelmann-Facebook-Dummschwatz!). Aber ich komme gerade nicht mehr drauf, wo das war. Golem, WinFuture, Tom's Hardware Guide, Spiegel, taz oder ganz was anderes … keine Ahnung … ich komm nicht drauf … da müsste ich jetzt wohl lange suchen.

Es ging auf jeden Fall darum, dass eine Abmahnkanzlei den Server eines Download-Anbieters gehackt hatte und so an die Verbindungsdaten und Adressen einiger Downloader herangekommen ist.

Dies führte zur Anklage eines "End-Konsument", der sich zunächst einmal auf die illegale Beschaffung der Verbindungsdaten berufen und sich gleichzeitig damit entschuldigen wollte – und dies sogar glaubhaft vertreten konnte, wie später das Gericht selbst darlegte! –, dass es für ihn nicht ersichtlich gewesen war, dass der der Download der entsprechenden Daten illegal gewesen ist, da es keine Warnhinweise gab und ich glaube, der hatte sogar noch was dafür bezahlt.

Das Gericht lies die Klage aber dennoch zu, verurteilte den Downloader dann auch und begründete aber die Zulassung der Klage und die Verurteilung mit dem Umstand, dass dies inzwischen ein allgemein bekanntes Wissensgut sei und sich hier niemand mehr mit Ahnungslosigkeit heraus reden könne.

Wenn ich mich recht erinnere war dies aber ein LG-Urteil und keine BGH- oder EuGH-Urteil, aber da lehne ich mich jetzt mal weit aus dem Fenster.

Tja, das ist mal ein Hammer! Hier wollte offenbar ein Richter ein Exempel statuieren und hat einfach mal in dubio pro reo ignoriert – trotz besseren Wissens.

Und deshalb ist eigentlich niemand sicher, der seine Spuren nicht selbst verwischen kann und das können selbst die Dauer-Lutscher – 'tschuldigung – -Leecher nicht mal ordentlich. 😜