Eigentumswohnung: Aufkleber an Tür und Briefkasten

8 Antworten

Tja mein lieber, so ist das mit den Gemeinschaftsflächen. Da kann nur das bestehen, was der Gemeinschaft gefällt. Ein ausdrückliches Werbeverbot am Briefkasten stellt in dem Sinne keine Gestalltung dar, sondern ein Verbot/Gebot. Die Kreidzeichnung an der Türe ist wiederum im Grundgesetz verankert, ich weiss Du sagst jetzt hää.., aber das schließt die Religionsfreiheit eben mit ein.

schelm1  23.11.2010, 19:54

Irtum! Religionsfreiheit endet an den Bestimmungen der Teilugnserklärung zum einhetlichen Gestaltungsbild des Äußeren der Wohnungsabschlußtüre; mit der vom Grundgesetz beschriebenen Religionsfreiheit hat das rein garnichts zu tun!

Die Verwaltung setzt die Beschlußlage der Eigentümergemeinschaft um; der haben Sie Folge zu leisten. Christliche Dreikönigsbeschriftungen gehören zur abendländischen Kultur und können von daher von der Gemeinschaft geduldet werden.

siehste, das ist der nachteil einer et-wohnung - vekauf die kiste und kauf dir lieber nen klein häuschen.

Mal im ernst: du musst dich der hausgemeinschaft und deren regeln unterwerfen, also mach kein quatsch, lies die HO und freunde dich mit dem hausmeister an, sonst gibbets stress

Du könntest das Thema in einer Eigentümerversammlung auf die Tagesordnung setzen lassen.

Aber: Schwierig kann es immer werden, wenn der Aufkleber ein "Bekenntnis zu einer Weltanschauung" darstellt. Niemand wird Dir Deine Weltanschauung streitig machen wollen, allerdings solltest Du diese möglicherweise erst hinter Deiner Wohnungstür bekennen. Das von Dir zitierte CMB wird in aller Regel nicht als "Bekenntnis" angesehen und wird Dir daher als Argument für eine verweigerte Gleichbehandlung nicht viel nützen.

Wenn allerdings Dein Verein der Mieter der Räumlichkeiten sein sollte, wird Dir wohl niemand verweigern können, den zu den Räumlichkeiten gehörigen Briefkasten auch mit dem Namen des Vereins zu versehen. Allerdings sollte dieses Schild dann auch lediglich so groß sein, daß es problemlos in das dafür vorgesehene Fensterchen paßt. Denn auch Frau Müller wird ihren Namen nicht in 5 Zentimeter großen Buchstaben auf ihren Briefkasten gepinselt haben, oder?

Zuletzt solltest Du auch immer daran denken, daß das Treppenhaus sowie die Briefkastenanlage trotz Eigentumswohnung nicht Dir gehören. Diese Bestandteile des Hauses gehören der Eigentümergemeinschaft zusammen, Sondereigentum oder so ist der entsprechende Fachbegriff. Und um des lieben Friedens willen lohnt es sich, Angelegenheiten dieser Art in aller Ruhe zu besprechen. Wenn nämlich erst einmal der offene Streit ausgebrochen ist, wirst Du Deine Wohnung längst nicht mehr so zu schätzen wissen, wie Du es jetzt noch tust.

Beschilderung ist meistens Erlaubt!

Werbeschilder sind nur zu versagen, wenn unzumutbare Beeinträchtigung damit verbunden ist. Auch hierbei geht es um die Abwägung eines berechtigten Werbebedürfnisses mit Gemeinschaftsinteresse(BayObLG, NZM 2000, 1236;

Ihr Verwalter irrt, wenn er meint Ihnen das vorschreiben zu können. Auch wenn Briefkasten und Wohnungsabschlusstür gemeinschaftliches Eigentum ist, können Sie bedenkenlos Ihre Beschilderung vornehmen, wenn Sie sich in Größe und Form nicht von anderen Schildern unterscheidet, welche auf dem Briefkasten sind, bzw. sofern sie nicht störend auf den Gesamteindruck der Anlage wirken.

Denn viele Verwalter kommen gleich mit baulichen Veränderungen an, weil sie das irgendwo einmal aufgeschnappt haben. Aber nicht jede sichbare Änderung ist eine bauliche und selbst die ist nur dann verboten, wenn sie sich nachteilig auswirkt. Das hat im Zweifel zunächst die Gegenseite zu belegen.