Eigenbedarf von Gras?

Hier ein Bild  - (Gesetz, Polizei, Gras)

5 Antworten

Grundsätzlich ist jeder Besitz von Drogen verboten und eine Straftat - unabhängig von der Menge.

Es kann aber eine geringe Menge (regional unterschiedlich) für den Eigenverbrauch geduldet werden.

Entscheidend ist, ob sich der Staatsanwalt an diese KANN-Bestimmung hält oder nicht - er muß es eben nicht und kann bei geringen Mengen trotzdem Anklage erheben.

Es wird bei so geringen Mengen nicht strafrechtlich verfolgt da kein öffentliches Interesse daran besteht, dies wird dann oft fälschlicherweise als legal bezeichnet.

Mit solchen Listen wäre ich dabei trotzdem vorsichtig. Diese stützen sich nur auf gefällt Urteile in den jeweiligen Bundesländern, das ist aber keine offizielle Definition das es nicht verfolgt wird.

"Illegal" ist es in der Regel ohnehin, es sei denn, Du darfst es aus medizinischen Gründen besitzen und konsumieren. "Eigenbedarf" wird ansonsten in der Regel geduldet, was aber lediglich heißt, dass die Sache nicht weiter verfolgt wird, die Polizei aber das "vorgefundene Grass" beschlagnahmt. Die Mengen, die zu einer Strafverfolgung führen scheinen allerdings tatsächlich von Bundesland zu Bundesland zu differieren....

In Deutschland ist der Besitz und der Konsum normalerweise verboten. Die Strafverfolgung ist bei geringen Mengen je Bundesland und morgendlicher Laune des zuständigen Staatsanwaltes unterschiedlich.

Eigenbedarf wird sehr unterschiedlich ausgelegt und ist auch unter diesem Begriff nicht straffrei, siehe oben.

Der Konsum ist bisher nur nach einem Rezept gestattet, das unter besondern Umständen ausgestellt werden kann. Auch hier ist die Verfolgung unterschiedlich geregelt.

DrHanf  13.05.2017, 17:00

Drogen "Konsum" ist weder Illegal noch Verboten.

Nur der Besitz, die Herstellung, die Einfuhr und der Verkauf sind Verboten bzw Illegal.

Ich Zitiere:



Rechtsanwalt: Das Rauchen eines Joints ist grundsätzlich nicht strafbar. Der Brocken Haschisch in der Hosentasche ist jedoch strafbarer Besitz. Aber - und das ist das paradoxe - der Besitz des Joints während des Konsums nicht.

Das bedeutet, dass jemand, der Joint rauchend von der Polizei erwischt wird und keine Drogen außerhalb des Joints besitzt, sich in der Tat nicht strafbar macht.



nurlinkehaende  20.05.2017, 10:48
@DrHanf

War da nicht mal was in Bayern, wo man einem in der Pfeife noch ein paar Milligramm nachgewiesen hat und ihn deswegen verknackt hatte oder zumindest versucht hatte, den zu verknacken?

Oder fällt das wieder unter Besitz, wenn das Feuer gerade mal ausgegangen ist?

So oder so stellt man sich auf diesem Planeten mit Drogen ziemlich seltsam an. Die einen dürfen es in Billiglohnländern produzieren und nennen es dann Medikament, die anderen werden gut besteuert und jeder Kisok verkauft diese Flüssigkeiten und die geschnittenen und fermentierten Pflanzenblätter, aber bei anderen Wirkstoffen setzt man alles dran, um die draussen zu halten. Herausgekommen ist am Ende das selbe wie damals mit der Prohibition. Man macht ein Milieu reich, das man eigentlich gerne mit weniger Geld und Macht sehen will.