eidesstattliche versicherung während Insolvenz
Hallo,
meine Insolvenz läuft schon über ein Jahr und jetzt schickt mir mein Insolvenzverwalter die Unterlagen zur eidesstattliche versicherung (Vermögensauskunft usw.) muß ich das nun ausfüllen?
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.
3 Antworten
Wieso schickt dir der Insolvenzverwalter das? Der Insolvenzverwalter weiß, dass sowas nicht ausgefüllt werden soll in der Wohlverhaltensperiode. Hätte ein Gläubiger dir das geschickt hättest du es weiterleiten können an den Insolvenzverwalter und der hätte sich dann darum gekümmert. Aber der Insolvenzverwalter selber!? Ich bin ratlos. Geh doch zum Schuldnerberater, der dich in die Insolvenz geschickt hat und frag ihn was du tun sollst.Ansonsten wende dich an das örtliche Amtsgericht. Die wissen auch was zu tun ist.
Ich bin auch in der Insolvenz und bisher kam das noch nicht vor, dass ich eine eidesstattliche Versicherung abgeben musste. Natürlich muss man jede Veränderung dem Insolvenzverwalter melden. Aber keine eidesstattliche Versicherung abgeben.
Wenn die EV von einem Gläubiger kommt, kann er die ruhig unterschreiben, aber der Insolvenzverwalter verlangt die EV eigentlich nicht. Also sollte er sowohl beim IV als auch beim örtlichen Gericht nachfragen!
Meist handelt es sich ja nicht um eine EV im eigentlichen Sinne. Sondern der IV/Th will nochmal die genauen Vermögensverhältnisse prüfen. Es könnten Änderungen seit der Antragstellung entstanden sein. Ansonsten gilt: Auf Verlangen des IV/TH oder des Insolvenzgerichtes muss der Schuldner auch während des Verfahrens Auskunft über seine Vermögensverhältnisse geben. - §97 InsO-
für was manchmal Sterne vergeben werden, wundert mich immer wieder.
Mfg paps von pleite-was-nun.info
Na klar musst du das. Du hast dich deinen Zahlungspflichten entzogen, indem du erklärt hast, dass bei dir nix zu holen ist. Ganz normal, dass die geprellten Gläubiger das ganz genau wissen wollen. Aber deiner ängstlichen Frage entnehme ich, dass das wohl nicht ganz so einfach ist, sich eidesstattlich zu erklären? Wenn nämlich nix zu holen ist, musst du dir doch überhaupt keine Sorgen um irgend etwas machen...
Auf Verlangen des IV/TH oder des Insolvenzgerichtes muss der Schuldner auch während des Verfahrens Auskunft über seine Vermögensverhältnisse geben. - §97 InsO-