Aufbewahrungspflicht bei Insolvenz / Schließung der Firma

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Hallo GLF, Du hast mit den Akten der Vorgängerfirma nichts zu tun. Der Insolvenzverwalter wird nach Abschluss der Angelegenheit die Unterlagen zur Abholung durch den ehemaligen Inhaber/Geschäftsführer zur Verfügung stellen. Der Verwalter ist verpflichtet über die Aufbewahrungspflichten Auskunft zu geben. Gruß,Peter