Ehevertrag Notar ausgewiesen

4 Antworten

Der Inhalt des Vertrages ist das Wichtige - die Personen müssen nur eindeutig identifizierbar sein und da reicht die Vorlage des Passes oder eben Aufenthalttitels

§ 10 Beurkundungsgesetz

(1) "In der Niederschrift soll die Person der Beteiligten so genau bezeichnet werden, daß Zweifel und Verwechslungen ausgeschlossen sind.

(2) Aus der Niederschrift soll sich ergeben, ob der Notar die Beteiligten kennt oder wie er sich Gewißheit über ihre Person verschafft hat."

Dazu bedarf es nicht der Ausweisnr. in der Urkunde.

Der Notar muß nur sicherstellen, daß die identität der anwesenden Personen zweifelsfrei geklärt ist.

Zudem ist die Identitätsfeststellung vom eigentlichen Vertrag gesondert zu betrachten.

Was heisst dies genau bitte?

Zudem ist die Identitätsfeststellung vom eigentlichen Vertrag gesondert zu betrachten.

Was ist wen die Frau nach 10 Jahren  sagt sie hat das nie unterschrieben.Ich hätte kein beweis dafür?