EC-Karte und Bankunterlagen nach Amtsniederlegung im Verein herausgeben?

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DIe Karte (und ähnlich die anderen Unterlagen) selbst gibst Du besser nicht heraus. Da sie, wie Du schon sagtest, personalisiert ist, wäre ein Zahlungsvorgang oder eine Abhebung, die jemand anders danach damit tätigte, von Dir ausgelöst.

Zwar könntest Du natürlich darauf verweisen, dass nach dem Datum xy Du sie ja abgegeben hattest und somit nicht der Ausführende gewesen sein kannst, aber das würde eine ordentliche Quittierung erfordern und dennoch Probleme aufwerfen, wenn der Verein dann von Dir ggf. Schadenersatz verlangen würde und man Dich der Veruntreuung beztichtigen würde. Obwohl Du dann alles abstreiten und wahrscheinlich im Rechtswesen obsiegen würdest, würde etwas "an Dir hängen bleiben" und der Verein DIch auch noch hassen (nicht den neuen Vorstand, der Dich unberechtigt bezichtigen würde).

Klingt absurd, ist aber nach meiner Erfahrung so.

Um Dich degen 100 Prozent abzusichern, vernichtest Du diese Papiere bzw. Unterlagen besser bzw. lässt das unter Deiner Aufsicht in der Bank machen und Dir von der bestätigen. Die Karte zu zerschneiden und Papiere zu schreddern, ist ja nicht so unlösbar. Eine Kopie von der Quittung der Bank über den Vorgang schickst Du dann an den neuen Vereinsvorstand.

Vorgesehen sind Übergaben dieser Dinge von Seiten der Bank ohnehin nicht. Sonst wären die Karten ja nicht auf Namen von Einzelpersonen ausgestellt.

Die Bank erwartet vielmehr, dass der neue Vorstand mit dem Vereinsregisterauszung und Wahlprotokoll bei ihr vorspricht und sich für die Ausgabe neuer Dokumente an ihn legitimiert.

Alles andere wäre m.E. Kinderkram.

derdorfbengel  16.10.2013, 17:53

Danke!

Wir hatten das im Verein seinerzeit so gehandhabt: Da ich die Unterschriftsbefugnis hatte, bin ich mit dem Vereinsvorsitzenden und dem neuen Kassierer zur Bank gegangen und habe dort alles geregelt. Das konnte auch nur so gehen, weil ich ja bei der Bank als noch Zeichnungsberechtigter die Unterlagen zu unterschreiben hatte.

Das kann aber je nach Bank oder Verein unterschiedlich sein. Erkundige dich also zunächst bei der Bank. Kannst du jetzt sofort noch telefonisch machen!

Gehe mit dem Abteilungsleiter zur Bank und regelt das dort mit "neutralen" Zeugen und Fachleuten. ganz sicher muß die Bankkarte auf den neuen Kassier umgestellt werden, auch die Unterschrift, die für das Bankkonto hinterlegt ist, muß geändert werden. Wenn der Verein gemeinnützig ist, muß über Deine Nachfolge im Verein evtl. eine Bestätigung des Registergerichtes oder Notars vorliegen.

Wenn das Konto auf Dich angemeldet ist und nicht auf den Verein ( bei der Bank prüfen wer zeichnugnsberechtigt!) evtl. Konto auflösen und Geld auf Konto des Vereins überweisen, daß Dir vom zuständigen Vereinsvorstand genannt wird.

Dann ist eine Kassenprüfung von den Kassenprüfern notwendig.

Du mußt entlastet werden, d.h. in einer ordentlichen Mitgliederversammlung muß Deine Kassenführung als richtig anerkannt werden. Alternativ kann Dir Deine Nachfolgerin zusammen mit dem Abteilungsleiter schriftlich bestätigen, daß Deine Kassenführung bis zur Übergabe aller Unterlagen und Rückgabe der Kontovollmachten richtig und vollständig abgewickelt wurde - wenn Dir später etwas angehängt wird, sind sie "mit im Boot".

Aus meiner Sicht stellt sich die Situation folgendermaßen dar:

  • Die EC-Karte ist immer Eigentum der Bank, nicht des Vereins und auch nicht des Kontoinhabers. Auch wenn damit das Vereinskonto gesteuert wird.
  • Als Karteninhaber werde ich persönlich auf der Karte genannt. Das heißt, sämtliche Transaktionen auf dem Vereinskonto werden auf meinen Namen getätigt. Bei Herausgabe werden nach wie vor Transaktionen in meinem Namen in Auftrag gegeben - damit bin ich nach wie vor für diese Bankaufträge verantwortlich, auch wenn ich diese gar nicht veranlaßt habe.
  • Wird die Karte weitergegeben, so ist das aus Sicht der Bank grob fahrlässig und deshalb nicht legitim, auch wenn es sich beim Empfänger um den Abteilungsleiter oder die Nachfolgerin handelt. Es verstößt deshalb auch gegen die AGB der Bank und könnte juristische Folgen gegen mich haben.
  • Seitens des Vereins könnte mir deshalb im Zweifelsfall fehlende Sorgfalt im Umgang mit dem Vereinsvermögen vorgeworfen werden.

Als einzig richtige Konsequenz daraus benötigt die Nachfolgerin also eine neue Karte und Zugangsberechtigungen. Meine Karte muß unbrauchbar gemacht, der Bank zurückgegben und die Zugangsberechtigungen umgeändert werden.**