Edeka probetag Bezahlung?
Ich bin 20 Jahre alt und habe 2 Tage bei Edeka Probe gearbeitet. 1. 7 Stunden und 2. 5,5 Stunden. Musste bei der groß Getränke Abteilung arbeiten. Über 20 Tonnen aus dem Keller holen und auspacken... Bekam dann den Arbeitsvertrag wo 8,84€ die Stunde drauf stand. Ich war damit nicht zufrieden weil ich mir den Rücken kaputt mache und es zu wenig fand.
Die Chefin meinte ich soll Ende des monats kommen und für die 2 Tage mein Geld abholen. Nun heißt es, dass ich erst den Arbeitsvertrag ausfüllen soll. Erst dann würde ich das Geld kriegen.
Das problem ist, dass ich den Arbeitsvertrag weggeschmissen habe, weil ich da eh nicht mehr arbeiten wollte und der war nicht ausgefüllt.
Muss ich nun ernsthaft einen neuen Arbeitsvertrag verlangen(falls die mir wieder einen geben) und den ausfüllen um mich als Mitarbeiter eintragen zu lassen damit ich am selben Tag wieder kündige? Und
2 Antworten
Auch für ein Probearbeiten muss man mittlerweile eigentlich bezahlt werden, ja.
Ich habe noch nie erlebt, dass ein Chef das wirklich tut. Willst du jetzt wirklich drauf bestehen? Lohnt das du Aufwand und die Lauferei?
Ich find's total doof, auch noch Kohle abzuholen für etwas, mit dem der Betrieb mehr Arbeit hatte als alles andere und dann auch noch der Job nicht angenommen wurde...
Er hat Arbeitskraft dort gelassen. Im Wert von 100€.
Ohne Verpflichtung den Vertrag auch weiter zu führen. Das wußte der Betrieb.......
Ja, muss ich doch trotzdem nicht toll oder sinnvoll finden.
Gibt eh nur Aufwandsentschädigung
Ich find's total doof, auch noch Kohle abzuholen für etwas, mit dem der Betrieb mehr Arbeit hatte
Das ist - sorry - einfach nur Quatsch!
Und wie kommt das "sozial" bei solch einer Einstellung denn überhaupt in Deinen Namen?!?
Hat sich verlaufen. Hab Feierabend.
Nö musst du nicht, aber so weit ich weis, hat man beim Probearbeiten auch keinen Anspruch auf Vergütung, wenn sie dir für die zwei Tage was geben, dann ist das auf freiwilliger Basis.
Das ist schlicht und einfach falsch!
Wenn hier tatsächlich Arbeitsleistung erbracht wurde - und so sieht es nach der Schilderung ja aus -, dann besteht Anspruch auf Entgeltung!
Anders wäre es, wenn der Fragestelle sich lediglich im Betrieb einmal "umgeschaut" hätte, um ihn kennen zu lernen.
Wenn du das sicher weist dann ist das so, ich bin da nicht in der Materie, hätte das jetzt wie ein kurzzeit Praktikum gewertet, wo es maximal eine Aufwandsentschädigung aber keinen wirklichen Lohn gibt.
Auch ein Praktikum, soweit es nicht verpflichtend ist oder - als freiwillig - der Berufs- oder Studienorientierung dient, ist "regulär" zu entlohnen, also zumindest mit dem Mindestlohn (bis auf wenige bestimmte Ausnahmen).
100 € für ein Blatt Papier ausfüllen! Ist das Aufwand odwer Laufwerei.....