Edeka center gegen privaten edeka?

1 Antwort

Die unterschiedliche Bezahlung ergibt sich nicht daraus, ob es ein "E-Center" oder ein Franchiser (z. B. ein "Aktiv-Markt") ist. Es hängt viel mehr davon ab, ob der Markt selbst die Mitarbeiter einstellt, oder ob sie per Arbeitnehmerüberlassung von einem Personaldienstleister kommen.

Im einen Fall (Markt stellt selbst an) gilt der Tarifvertrag für den Lebensmitteleinzelhandel.

Im anderen Fall (Personaldienstleister, Arbeitnehmerüberlassung) gilt der Zeitarbeits-Tarifvertrag, typischerweise IGZ E1.