Ebay Kleinanzeigen-Schriftliche Kaufzusage inkl. Anzahlung, nun Rückzieher?

12 Antworten

Wenn er die Anzahlung geleistet hat, ist mMn ein Kaufvertrag zustande gekommen. Die Frage ist, ob es sich lohnt deswegen Streß zu machen. Je nachdem wann er es abholen wollte kann er in Annahme- und Lieferverzug geraten.

naja 100 Euro ist jetzt kein Pipifax und seine Drohung mit Staatsanwalt und Anzeige... geht gar nicht

@Mosern

Das Verhalten ist natürlich unter aller Sau. Ich würde ihm eine Frist setzen, bis wann er das Bett abholen soll und das restliche Geld zahlen. Dann gerät er erstmal in Verzug, wenn er dem nicht nachkommt und dann hättest du theoretisch etwas in der Hand bzgl. Schadenersatzforderung. Zum Beispiel wenn du es für weniger verkaufen muss oder dir anderweitiger Schaden entsteht.

Wenn er schon die Anzahlung getätig hat, heißt es, dass du ihm das Bett sogar quasi reserviert hast, weil er es unbedingt wollte. 

Ich glaube nicht, dass du grundsätzliche eine Anzahlung verlangt hast.

Also soll er sein Bett abholen und den Rest ausgleichen.

Es wurde hier ein Kaufvertrag abgeschlossen, da zwei übereinstimmende Willenserklärung vorhanden sind.

Er fragte dich, ob eine Anzahlung und Abholung möglich ist. Du hast dieses bejaht (1. Willenserklärung). Daraufhin hat er die Anzahlung geleistet (2. Willenserklärung). Zur Vertragserfüllung fehlt von seiner Seite aus nur noch die Abholung.

Einseitig kann er den Kaufvertrag nicht mehr lösen.

Weise Ihn daraufhin, dass ein Kaufvertrag zustande kam und er zur Abnahme verpflichtet ist.

Falls er weiter herum jammert, kannst du Ihm alternativ die Option anbieten, den Kaufvertrag aufzulösen unter der Bedingungen dass dein eingesetzter Aufwand / Verlust mit der Anzahlung verrechnet wird.

Bei der Polizei (Strafrecht) erreicht er mit einer Anzeige nichts, da hier kein Betrug vorliegt. Genauso wenig kann er zivilrechtlich was erreichen, da er einen Vertragsbruch begeht.

Allein aus Prinzip würde ich es darauf ankommen lassen, da es sehr viele Leute auf eK gibt, die machen was sie wollen.

Der Kaufvertrag besteht, das ist m.E. klar. die Anzahlung ist ein klares Indiz für das beiderseitige Einverständnis.
Die Frage ist jetzt also nur, wer wie zurücktreten kann.
Der Käufer braucht einen guten Grund für den Rücktritt. Den scheint es aber nicht zu geben.

Du kannst den Käufer aber nicht zwingen den Rest zu bezahlen und das Bett abzuholen. Das einzige was Du als Verkäufer machen kannst ist, von Dir aus vom Vertrag zurückzutreten, weil der Käufer eben nicht bezahlt hat.
In diesem Fall musst Du natürlich auch die Anzahlung zurückerstatten, kannst aber Schadensersatz geltend machen.
Darunter fallen z.B. Lager- und Verwaltungskosten (Nachweis !), Zeit- und Zinsausfälle.

Wenn Du aber die gesamte Anzahlung behältst , wirst Du vor Gericht garantiert verlieren.
Mach den Verkäufer - am besten schriftlich und nachweisbar - das Angebot, dass Du - sagen wir - 20 € einbehältst.




Mach Dich nicht rum, überweise ihm einen Teil der Anzahlung abzüglich der Kosten die Dir entstanden sind. (Sornierung des Aufrags, neue Anzeige, Arbeitszeit , usw.)