Kaufvertrag- Auto verkauft- Kein Geld erhalten... HILFE!

7 Antworten

du kannst eine schriftliche Mahnung schicken in dem du eine letzte Frist schickst und dann andeutest dass du eine gerichtliches Mahnverfahren einleiten wirst, das heißt Mahnbescheid, der kostet online beim Amtsgericht 10 Euro, diese Kosten kannst du gleich mit draufschlagen, die muss er auch bezahlen. mit diesem Mahnbescheid kannst dann einen Titel erwirken, der dir 30 Jahre das recht gibt den Betrag einzutreiben / Pfänden etc.

ist zqwar alles richtig, aber wegen 200€ lohnt sich das mit dem mahnbescheid für privatpersoenen nicht, denn die kosten, die entstehen, muss man erstmal vorstrecken aus eigener taschen..und den gerichtsvollziehr, der dann dafür zuständig ist, ebenso...und das wird schnell über 200€ an kosten . da ist der anwalt mit erstberatung billiger...und notfalls die anzeige bei der polizei...

@colt1212

der Mahnbescheid kostet 10 Euro und meist reicht das schon zur Einschüchterung, die Gerichtsvollzieherkosten hat ebenfalls der Schuldner zu tragen, was nützt eine Anwaltberatung, da kommt auch kein Geld bei rüber, un die Polizei interessiert das sowieso nicht

@barolo86

Zum Amtsgericht gehen und Mahnbescheidsformular ausfüllen, bei der Gerichtszahlstelle die Gebühr einzahlen und los gehts ... vorher hast Du 3 x gemahnt, verlangst jedesmal 10 € Mahngebühr.

Dann muss der Schuldner erstmal wiedersprechen und das wird er sich meist überlegen, den Kaufvertrag und die lückenlosen Bankbelege hast Du ja ...

Zahlt er jetzt nicht, gibts in einigen Wochen einen Vollstreckungsbescheid, zahlt er weiter nicht kannst Du den Gerichtsvollzieher beauftragen ...

Solong

Ich würde ihn unter Fristsetzung schriftlich mahnen, und dann einen Mahnbescheid beantragen. Grundlage ist ja der schriftliche Kaufvertrag.

Nein! der Käufer hat 1000 € bezahlt und 200 € wollte er mir nachträglich überweisen. Von meiner Versicherung bekam ich einen Brief, dass er das Auto samt Nummernschild abgemeldet hat.. also er schuldet mir 200 € + 15 euro für Falschparken zu der Zeit wo er noch meinen Nummernschild besaßs..

ich würde an deiner stelle zu einem anwalt für strafrecht gehen, das dies ein fall von betrug ist. der anwalt sollte ihm einen brief mit einer frist stzen, und dem käufer auch darauf hinweisen, das du, falls die frist ergebnislos verstreicht, du den käufer wegen betruges anzeigen wirst. reagiert der käufer darauf nicht mit der überweisung des geldes, zeig ihn an wegen betruges...das ist ne galante lösung für alle, ein guter anwalt wird dir nur die erstberatung berechenen, deie laut satz 34€ beträgt, eventuell ein bisschen "postgeld" fürs schreiben, das ist aber dann ein kleckerlesbetrag. wird die sache ernster, solltest du mit deinem anwalt nochmal sprechen..

Sende ihm eine schriftliche Mahnung mit genauer Fristsetzung und drohe an, daß Du nach Ablauf dieser Frist beim Amtsgericht ein Mahnverfahren einleiten wirst., sollte er die Frist nicht einhalten. Dazu brauchst Du keinen Anwalt. Die Kosten für die Eröffnung des Mahnverfahrens mußt Du aber erst einmal selbst zahlen, werden aber vom Schuldner mit eingefordert. zahlt er auch dann nicht, erhältst Du einen pfändbaren Titel, womit Du dann den Betrag pfänden lassen kannst.

Setz eine Frist von 10 Tagen und schreib rein, das sonst ein Anwalt eingeschaltet wird und das Gerichtskosten auch anfallen werden. Einfach mit dem Säbel rasseln. Wegen 200€ würde ich keinen Anwalt einschalten, aber das weiß Dein Käufer ja nicht. Hoffen wir mal.

Die Möglichkeit mit dem angesprochenem Online Mahnverfahren kann ja dann immer noch gemacht werden, kenn ich mich aber nicht aus.