eBay Kleinanzeigen Käufer behauptet Artikel sei kaputt?

8 Antworten

Mein Zoomer klappert auch nicht (Nikkor 18-200mm). Eigentlich klappert an meiner ganzen Nikonkamera nichts.

Aber wenn du recherchiert hast und meinst es ist normal, dann teil dem Käufer das mit, inkl. der Rechercheergebnisse. Weil dann ist das Objektiv ohne Mängel und du schuldest ihm nichts, auch keine Rückgabe, und wenn du so kulant bist dich auf eine Rückgabe zu einigen, dann zu deinen Bedingungen.

Wenn das nicht normal ist, dann wäre es ein Mangel und zu zahlst, wenn du zahlen muss, alle Versandkosten. Da wäre, juristisch, dann erst abzuklären bei wem die Beweislast liegt. Da sind wir dann bei Gewährleistungsausschluss und wie offensichtlich der Fehler ist etc.

Baerenlauchs 
Fragesteller
 02.03.2021, 08:12

Ja klappern wäre auch eine Übertreibung. Ich meine nur dass sich bei Bewegung im Inneren Geräusche erkenntlich machen. Eine Bewegung sehen tut man nicht. Es handelt sich um ein analoges Objektiv welches bereits 40 Jahre alt ist. Allein die Federn der Blende machen schon Geräusche. Zudem sind die Gebeine recht grob. Und als ich das losgeschickt habe war alles normal, keine Auffälligkeiten.

Der Käufer wollte eine Rückabwicklung, welche ich dann auch akzeptiert habe.

Musst du rechtlich nicht.

Jedoch möchte ich nicht auf den Versandkosten sitzenbleiben, weshalb der Käufer diese übernehmen sollte. Zudem würde ich das Geld erst Rückerstatten, wenn das Objektiv wieder bei mir angekommen ist.

Ist verständlich, jeder Großhändler handelt so.

Der Käufer möchte dies nicht, 

Dann hat er Pech gehabt.

Kann ich dem Käufer ein Ultimatum für die Rückabwicklung stellen? Ich möchte dieses Thema so schnell wie möglich beenden.

Kannst du, 14 Tage.

Aber nochmal, wenn das Objektiv funktioniert bist du dazu nicht verpflichtet.

Nehmen wir an, der Käufer hätte tatsächlich recht und das Objektiv ist nun aus unerfindlichen Gründen defekt, wer trägt die Schuld?

Der, der es kaputt gemacht hat.

Für mich eine klare Angelegenheit. Das Objektiv funktioniert, klappert nur etwas, was normal sein kann. → Keine Rücknahme, keine Abwicklung. Kleinanzeigen! Verkauft wie gesehen.

Baerenlauchs 
Fragesteller
 28.02.2021, 11:36

Dankeschön erstmal.

Der, der es kaputt gemacht hat.

Das ist mir klar, aber da weder er noch ich noch die Post es war, wer hat mit den Konsequenzen zu rechnen falls es zu einem Rechtsstreit kommen sollte?

Baerenlauchs 
Fragesteller
 28.02.2021, 11:40
@Mikromenzer

200 Euro + 10 Euro Versand

Mikromenzer  28.02.2021, 11:41
@Baerenlauchs

Er will sich wegen 10€ Rechtsberatung einholen?

Jedenfalls, das Objektiv funktioniert, du hast nichts zu befürchten.

Dass in einem Zoom Objektiv "normalerweise" innen etwas klappert, hab ich noch nie gehört. Aber du wolltest ja keine Meinungen.

Fakt:

Lass ihn sich rechtlich beraten lassen. Das ist eh nur Hinhaltetaktik und Luftpumpenstrategie.

Rechtlich bist du, wie hier schon mehrfach klargetellt wurde, weder zur Rückabwicklung, und schon gar nicht zur Kostenübernahme der Rückversandes verpflichtet. Wenn Du Dich beduppen lassen willst, nimm das Teil zurück. Aber wenn das Objektiv dann z.B. vom Käufer beschädigt wurde, bist Du der Depp und der lacht sich kaputt.

Was dein Käufer hier will oder fordert ist irrelevant. Du entscheidest, ob Du das Teil zurücknimmst, wer den Rückversand zahlt und ob du ihm dafür eine Frist setzt.

Tut mir leid, nochmal Meinung: Nie im Leben würde ich mich für so blöd verkaufen lassen und das Teil zurücknehmen. Vorausgesetzt es war wirklich einwandfrei, als Du es versendet hast.

  1. Was ist kaputt? Das innen was klappert wenn man es schüttelt ist ja nicht ungewöhnlich, aber wie macht sich der Fehler bemerkbar?
  2. Dass die die Rücknahme akzeptierst ist sehr großzügig von dir. Den Kunden würde ich alle eigenen Kosten vom Betrag abziehen, wenn du das Objektiv hast.
  3. Müssen musst du gar nichts.

Da Du sorgfältig vorgegangen bist und die Kaufsache vor Versand auf Mängel überprüft hast, ist es Sache des Käufers, Dir Mängel nachzuweisen.

Liegt ein Transportschaden vor, bist Du von der Haftung frei, denn bei Privatverkäufen endet Deine Haftung bei Übergabe an den Frachtführer (Post / DHL usw.).

Ich würde Rücknahme an Deiner Stelle kategorisch ablehnen.

Die Mitteilung des Käufers, "sich rechtlich beraten zu lassen", klingt sehr nach einem typischen Ebay-Kleinanzeigen-Einschüchterungsversuch.