Ebay Kauf unvollständig erhalten, was nun?

4 Antworten

Die Rechtsprechung ist klar und unmissverständlich!

Der Verkäufer ist für die zugesicherte Beschaffenheit der Kaufsache verantwortlich und ggf. zum Schadenersatz verpflichtet.

Nach dem Abstraktionsprinzip erwirbt der Käufer durch den Kaufvertrag kein Eigentum, sondern lediglich den Anspruch auf Übereignung der Kaufsache in der vereinbarten Beschaffenheit.

In deinem Fall heißt das: Die gelieferte Ware ist mangelhaft.

§ 434 BGB Sachmangel

(1) 1Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. 2Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst

2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

§ 437 BGB Rechte des Käufers bei Mängeln

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,

2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und

3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

Der Gesetzgeber sieht vor, dem Verkäufer zunächst eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewährleisten.

Hierdurch soll dem Verkäufer die Möglichkeit gegeben werden, den Kaufvertrag doch noch erfüllen zu können.

Verläuft diese Frist fruchtlos kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz verlangen.

Kaufpreis 660€, 30 Teile = 22€ pro Stück.

3 Teile fehlen = 66€ Erstattung

Das ist in der Tat eine Milchmädchenrechnung!

Richtig ist:

Der Verkäufer muss dir zum Preis von 660,- EUR eine vollständige Sammlung (30 Teile) liefern.

Kann der Verkäufer nicht für Ersatz sorgen hast du das Recht, die Teile bei einem anderen Verkäufer zu kaufen.

Die Kosten hierfür muss der Verkäufer dir als Schadenersatz erstatten.

§ 325 BGB Schadensersatz und Rücktritt

Das Recht, bei einem gegenseitigen Vertrag Schadensersatz zu verlangen, wird durch den Rücktritt nicht ausgeschlossen.

Das heißt: Höhere Kosten für den Erwerb der Sammlung bei einem anderen Verkäufer kannst du nach § 281 BGB als Schadenersatz verlangen.

Eine weitere und wahrscheinlich bessere Möglichkeit wäre die Minderung des Kaufpreises.

In diesem Fall tritt der Käufer nicht vom Vertrag zurück, sondern mindert den Kaufpreis.

§ 441 Minderung

(1) 1Statt zurückzutreten, kann der Käufer den Kaufpreis durch Erklärung gegenüber dem Verkäufer mindern. 2Der Ausschlussgrund des § 323 Abs. 5 Satz 2 findet keine Anwendung.

(2) Sind auf der Seite des Käufers oder auf der Seite des Verkäufers mehrere beteiligt, so kann die Minderung nur von allen oder gegen alle erklärt werden.

(3) 1Bei der Minderung ist der Kaufpreis in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. 2Die Minderung ist, soweit erforderlich, durch Schätzung zu ermitteln.

(4)1Hat der Käufer mehr als den geminderten Kaufpreis gezahlt, so ist der Mehrbetrag vom Verkäufer zu erstatten. 2§346 Abs. 1 und § 347 Abs. 1 finden entsprechende Anwendung.

Nach § 411 III lässt sich folgende Formel aufstellen:

Zu zahlender Preis = Wert mit Mangel : Wert ohne Mangel x vereinbarter Preis

Beispielrechnung:

Der Wert ohne Mangel beträgt 660,- EUR.

Hiervon ziehst du den Wert der 3 fehlenden Teile (z.B. 300,- EUR) ab.

Das ist der Wert mit Mangel (360,- EUR)

Zu zahlender Preis = 360,- € : 660,- € x 660,- € = 360,- EUR

Den zu viel gezahlten Preis von 300,- EUR muss dir der Verkäufer erstatten.

Es handelt sich hier um allgemeine Informationen, aufgrund deiner Beschreibung.

Jimmy77 
Fragesteller
 07.09.2021, 00:24

Vielen lieben Dank! Super Antwort...

Ich würde die Karten zurückschicken und den vollständigen Kaufpreis zurückverlangen, nachdem da ganz offensichtlich keine Einigung in Sicht ist. Notfalls Ebay/PayPal einschalten.

Paypal wird und Ebay ebenfalls. Versuche als erstes, den Fall von Ebay klären zu lassen. Wäre gut, wenn du deine Behauptung irgendwie plausibel untermauern könntest anhand von Katalogpreisen eventuell oder anhand von erzielten Preisen in vorherigen Auktionen oder Sofortkäufen.

Wenn er nicht nachliefern kann, müsste er dir sogar die 300 Euro erstatten, die du ansonsten anderswo bezahlen würdest. Darauf müsstest du dann natürlich klagen.

heurekaforyou  06.09.2021, 23:06

Unstrittig dürfte sein, dass die Sammlung nicht vollständig ist und somit erheblich von der zugesicherten Beschaffenheit abweicht.

Die Voraussetzungen für den Käuferschutz sind also erfüllt.

Weder PayPal noch eBay ist Vertragspartner beim Kaufvertrag.

Darauf müsstest du dann natürlich klagen.

Das ist richtig. Da die Ansprüche des Käufers jedoch feststehen und nicht verhandelt werden müssen, ist das Mahn- & Vollstreckungsverfahren, das zudem auch online beantragt werden kann, eine schnelle und günstige Alternative zum Gerichtsverfahren.

Kittyhawkins  07.09.2021, 06:05
@heurekaforyou

Ich verstehe den Hinweis darauf nicht, dass Ebay und Paypal nicht Vertragspartner beim Kaufvertrag sind, da weder ich noch der Fragesteller das irgendwie in den Raum gestellt haben, aber ansonsten danke für deine Ergänzung.

heurekaforyou  07.09.2021, 11:22
@Kittyhawkins

Der Hinweis bezieht sich auf folgende Aussage des Fragenden:

Nachliefern kann er nicht. Ich fordere deshalb 300€ Erstattung, er bietet mit seiner Milchmädchenrechnung 66€...
Was meint Ihr? Wie sollte ich vorgehen?
Bezahlt wurde mit Paypal, weiß nur nicht, ob Paypal das Problem verstehen wird oder will?
  • "Die Voraussetzungen für den Käuferschutz sind also erfüllt".
  • "Weder PayPal noch eBay ist Vertragspartner beim Kaufvertrag"

Das heißt:

PayPal erstattet den Kaufpreis im Gegenzug der Rückgabe an den Verkäufer aufgrund seiner AGB.

Der Käufer hat sein Geld und der Verkäufer seine mangelhafte Ware.

Dadurch sind beide so gestellt, wie vor dem Kaufvertrag.

Wer gegen wen, welche Ansprüche geltend machen kann, interessiert PayPal eigentlich nicht.

Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag sind im BGB geregelt.

Kittyhawkins  07.09.2021, 11:25
@heurekaforyou

Schnall ich immer noch nicht, warum du überhaupt darauf hinweist.

Der Fragesteller äußerte Zweifel am Interesse oder Verständnis seitens Paypal, die wollte ich ausräumen. Hat absolut nichts damit zu tun, wer da mit wem einen Vertrag hat.

heurekaforyou  07.09.2021, 20:07
@Kittyhawkins
Schnall ich immer noch nicht, warum du überhaupt darauf hinweist.

Das mag sein. Das rechtfertigt jedoch nicht die Behauptung:

Hat absolut nichts damit zu tun, wer da mit wem einen Vertrag hat.

Welche Vertragsverhältnisse hier eine Rolle spielen - und weshalb, versuche ich dir ein letztes Mal verständlich zu machen.

Der Käufer hat einen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises!

Anspruchsgrundlage:

  • PayPal Nutzungsvertrag: Um die PayPal-Dienste nutzen zu können, müssen Sie ein PayPal-Konto eröffnen. Mit der Eröffnung und Nutzung eines PayPal-Kontos erklären Sie sich damit einverstanden, alle Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen einzuhalten. Sie erklären sich auch damit einverstanden, die folgenden zusätzlichen Richtlinien und alle anderen für Sie geltenden Vereinbarungen auf der Seite AGB einzuhalten:

Dies sind die Bedingungen des zwischen Ihnen und PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A ("PayPal") geschlossenen Vertrags, die Ihre Nutzung Ihres PayPal-Kontos und der PayPal-Dienste regeln.

  • PayPal Käuferschutz: Wenn Sie etwas von einem Verkäufer kaufen, der PayPal akzeptiert, sind Sie möglicherweise im Rahmen des PayPal-Käuferschutzes zum Erhalt einer Rückzahlung berechtigt.

Der PayPal-Käuferschutz kann zur Anwendung kommen, wenn bei einer Transaktion die folgenden Probleme auftreten:

  • Sie haben Ihren Artikel nicht von einem Verkäufer erhalten ("Artikel nicht erhalten"), oder
  • Sie haben einen Artikel erhalten, aber der Artikel "entspricht deutlich nicht der Beschreibung".

PayPal-Empfehlung:

Lesen Sie alle Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen und alle anderen für Sie geltenden Richtlinien und Vereinbarungen sorgfältig durch.

https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full

Der Käufer hat Anspruch auf Schadenersatz!

Anspruchsgrundlage:

  • Rechtskräftiger Kaufvertrag nach § 433 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
  • Rechte des Käufers bei Mängeln nach § 437 BGB

Scheinbar konnte der Fragende mit den Tipps etwas mehr anfangen - und darauf kommt es letztendlich an.

Kittyhawkins  07.09.2021, 20:27
@heurekaforyou

Ja, ich weiß ja!!! Aber warum blubberst du denn mich damit voll? 🙈

Ich hab überhaupt nix gefraaaaaagt!!!

Da du keine Aussicht auf erfolgreiche Nacherfüllung hast und ihr euch nicht auf eine Preisminderung einigen könnt, ist das simpelste eine Auflösung des Kaufvertrages.

Der Käufer bekommst sein Geld zurück und der Verkäufer seine Ware.