Kann er mich wegen Betrug anzeigen?

2 Antworten

DA HAT DER KÄUFER PECH GEHABT !!

Der Käufer hat seine Gewährleistungsansprüche verwirkt, wenn er dem Verkäufer keine angemessene Frist zur Nacherfüllung des Kaufvertrags gewährt hat.

Auf Deutsch: Lieber Verkäufer, es fehlen Teile. Ich bitte dich mir zu liefern was fehlt. Dafür gebe ich dir eine Frist von 10 Tagen.

Es ist gesetzlich geregelt, dass der Verkäufer ein Recht hat nachzubessern.

Konnte der Verkäufer dieses Recht nicht wahrnehmen und der Käufer verlangt Schadenersatz, oder hat den Sachmangel selbst behoben (Reparatur bei Elektro), hat er keinen Ansprüche mehr !! Weder auf Lieferung der fehlenden Teile, noch auf Bezahlung der durch den Käufer beschafften Teile.

Da ist sich die Rechtsprechung einig. Auch der BGH hat sich schon mit dieser Drage beschäftigt. Auch das Recht auf Kaufpreiserstattung, Rücktritt oder Minderung, gibt es für den Käufer nicht mehr .

Falls du diesbezüglich noch Hilfe brauchst, kannst du dich mal bei mir melden.

Danke für die Info...er hat mich ein Brief geschrieben ich soll bis 22.12 das Geld auf sein Konto überweisen oder er startet eine Anzeige. Soll ich mich jetzt bei ihm noch melden oder einfach sein lassen?

@Cotedeazur

Ich würde einfach nicht mehr darauf eingehen. Das gibt doch nur ein Hin und Her.

Ich glaube auch nicht, dass da noch was kommt.

nein, er muss dir nachweisen, dass du genau wusstest, dass mehr teile fehlen und ihn arglistig getäuscht hattest

aber der richter lacht ihn eh aus, ein gebrauchtes legomodell, du sagst, es fehlen 2-3 teile und jetzt fehlen 10

wird dem richter egal sein

Danke