Verkauf einer Wohnung. Neuer Käufer möchte Sozialwohnung selbst nützen. Wie?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nochmal. Die Verkäuferin hat seit 7 Jahren die Wohnung und erhält vom Sozialamt eine Miete.Nun verkauft sie die Wohnung weil sie einfach Geld braucht. Jeder Eigentümer kann doch verkaufen wann wer will.

Sozialwohnung bedeutet doch, staatlich gefördert, wenn ich mich nicht täusche und da gibt es Fristen, die man einhalten muss.

Die Wohnung kann zwar verkauft werden aber es ist soweit ich weiß eine Frsit von mindestens 3 Jahren einzuhalten.

Da es wegen der Förderung eine Umwandlung von Wohnung in Eigentumswohnung ist.

Dazu folgender Link:

http://www.hattingen.de/_ladezone/flyer/wohneigentum.pdf

Ist das hoffentlich klarer geworden um was es geht. Frage ist nun. Bei 7 Jahren Mietdauer ist Kündigungsfrist dann 6 Monate. Was passiert nach 6 Monaten wenn die Mieter nicht ausziehen? Wie geht es weiter?

Sollte es keine Sperrfrist von drei Jahren geben und der Mieter zieht nach 6 Monaten nicht aus, muss man eine Räumungsklage erheben.

3 Jahre ? Genau so etwas dachte ich mir. @johnnymcmuff, vielen herzlichen Dank. Somit besteht für einen potentiellen Käufer wirklich überhaupt keinen Grund eine Sozialwohnung zu kaufen für Eigennutzung. 3 Jahre ist ja echt krass und war mir unbekannt. Ich werde das als hilfreichste Antwort auszeichnen bedanke mich aber auch bei den anderen Antwortschreibern.

@Bankkaufmann69

Es kann sogar bis zu 10 Jahren gehen unter bestimmten Voraussetzungen.

Und wegen Verkauf, darf die aktuelle Vermieterin auch nicht kündigen.

Der Erwerber kann dann mit Eigenbedarf kündigen. Die Kündigungszeit richtet sich nach der bisherigen Mietdauer des jetzigen Mieters. Diese Kündigung kann auch einen Schadensersatzanspruch auslösen.

Die bisherige Eigentümerin kann selbstredend zum Dezember 2013 kündigen, wenn einer der gesetzlichen Kündigungsgründe vorliegt. Das scheint hier nicht der Fall zu sein. Denn Kauf bricht nicht Miete.

Der neue Eigentümer kann wegen Eigenbedarfs kündigen. Allerdings gibt es eine gesetzliche Kündigungsschutzfrist für den Mieter von 3 Jahren. In bestimmten Gemeinden kann diese Kündigungsschutzfrist da Gemeindesatzung bis auf 10 Jahre ausgeweitet worden sein. Fragen sie bei der Gemeinde nach.

Nach Ablauf der Kündigungsschutzfrist kann der Vermieter kündigen, dann jedoch mit den dann gültigen Fristen.

Ich wüsste keinen Grund, der es der Verkäuferin gestattet die Wohnung zu kündigen.

Wenn der neue Besitzer Eigenbedarf hat dann muss er ihn selbst geltend machen. Wenn der Mieter nicht geht hat er rechtliche Möglichkeiten.

Mit welchem Grund soll die jetzige Eigentümerin denn kündigen? Kauf bricht nicht Miete. Der neue Eigentümer könnte ja dann wegen Eigenbedarf kündigen, dann müßte er aber den Status für eine Soziialwohnung auch erfüllen und das dürfte als Eigentümer wohl schwer sein.

Nochmal. Die Verkäuferin hat seit 7 Jahren die Wohnung und erhält vom Sozialamt eine Miete.Nun verkauft sie die Wohnung weil sie einfach Geld braucht. Jeder Eigentümer kann doch verkaufen wann wer will.

Der neue Käufer möchte ausschließlich die Wohnung zur Eigennützung kaufen und auch bewohnen. Er möchte nichts mit dem Sozialamt zu tun haben da er selbst einen guten Job hat.

Ist das hoffentlich klarer geworden um was es geht. Frage ist nun. Bei 7 Jahren Mietdauer ist Kündigungsfrist dann 6 Monate. Was passiert nach 6 Monaten wenn die Mieter nicht ausziehen? Wie geht es weiter?

@Bankkaufmann69

Ist das hoffentlich klarer geworden um was es geht

Dir aber scheinbar nicht um was im Mietrecht geht. Einem Mieter kann nicht ohne Grund gekündigt werden.

@Bankkaufmann69

Jeder Eigentümer kann doch verkaufen wann wer will.

Kein Problem, JA. Aber eine Kündigung lässt sich weniger fix schreiben und durchsetzen. Die jetzige Besitzerin hat gar keinen Grund eine Kündigung auszusprechen.