Durch Nummernschild den Fahrer 'finden'?

6 Antworten

Man kann die entsprechende Auskunft bekommen - wenn man ein berechtigtes Interesse hat.

Grundsätzlich darf das nur die Polizei.

Sie erfährt dadurch den Halter des Fahrzeuges. Dieser muss nicht identisch mit dem Fahrer sein (z. B. bei Firmenfahrzeugen).

Kann bei einem Verkehrsverstoß der Fahrer nicht ermittelt werden, kann die zuständige Behörde ein Fahrtenbuch auferlegen.

Halterabfrage beim Strassenverkehrsamt kann jeder stellen.

Beispiel Köln:

http://www.stadt-koeln.de/service/produkt/halteranfrage-auskunft-aus-dem-fahrzeugregister-1#

"Aus rechtlichen Gründen können Sie Auskünfte über Halterinnen und Halter beziehungsweise deren Fahrzeuge nur dann bekommen, wenn Sie ein berechtigtes Interesse an der Herausgabe der Daten haben.

Ein berechtigtes Interesse kann zum Beispiel sein:

Nach einem Unfall wurden zwischen den Beteiligten die Personendaten ausgetauscht und Sie wollen diese Angaben überprüfen. Oder die Halterin oder der Halter ist Ihnen nicht bekannt, Sie haben aber das Kennzeichen der Unfallgegnerin oder des Unfallgegners.

Ihre Garage ist zugeparkt, Sie wollen das Fahrzeug abschleppen lassen und benötigen die Daten zur Geltendmachung der Kostenerstattung gegenüber der Halterin oder dem Halter."

Und nur zur Klarstellung, weil du beide Begriffe (Halter und Fahrer) benutzt: Den Fahrer kennst du damit noch lange nicht.

das kann jeder der Zugriff auf das entsprechende Verzeichnis hat. Wer es darf ist wieder was anderes

Halter abfrage macht die Polizei, musst nur einen Grund haben, in der Garage einen angetischt , Polizei macht Halterfestellung damit man sich einigen Kann und den Geschädigten kontaktieren kann.