Dürfte ein steuerprüfer meine wohnung betreten.?

2 Antworten

Die Hürden für eine (uneingeschränkte) Anerkennung des heimischen Arbeitsplatzes sind enorm hoch. Der Gesetzgeber nimmt sie grundsätzlich von einem Betriebsausgaben- und Werbungskostenabzug aus (§ 4 (5) Nr. 6b EStG). In diesem BMF-Schreiben sind die Voraussetzungen gut aufgelistet.

Aber um auf deine ursprüngliche Frage zurück zukommen: Nein, ein Finanzbeamter darf natürlich nicht einfach deine Wohnung betreten. Es kann allerdings vorkommen, dass ein sogenannter Flankenschutzprüfer vorbeischaut und um Einlass bittet. Es wird kein Hehl daraus gemacht, dass du ihn nicht reinlassen muss, allerdings kann das Zurückweisen der Prüfung auch die Ablehnung der Anerkennung der Aufwendungen für das Arbeitszimmer bedeuten, solange der Sachverhalt eben nicht ermittelt werden kann.
Es ist also deine Entscheidung, ob du den Prüfer reinlässt (außer es handelt sich um einen Betriebsprüfer! § 200 (3) AO). Du bleibst aber auch bei deiner freien Entscheidung zur Mitwirkung bei der Aufklärung gemäß § 90 (1) AO verpflichtet, musst ihn eben nur nicht reinlassen, kannst dieser Pflicht also auch anders Herr werden.

Ich glaube kaum, das 70m² vom Finanzamt als Homeoffice anerkannt werden.