Dürfen Polizisten von Jugendlichen drogentest Verlangen nach Verdacht?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo ChrisBreeezy,

ein Drogentest in Form einer Urinprobe oder dem sogenannten Drogenwischtest / Drugwipe darf die Polizei weder von einem Jugendlichen, noch von einem Erwachsenen verlangen, denn diese Test werden nur verwendet um Anhaltspunkte auf einen Drogenkonsum zu bekräftigen oder zu entkräfteten, haben aber keinerlei Beweiskraft, so dass die Maßnahme auch nur angeboten werden darf. Das Angebot dieser Tests darf man jederzeit ablehnen.

Der Drogenkonsum kann nur durch eine Blutentnahme nachgewiesen werden. Die Blutentnahme richtet sich wiederum nach folgenden Gesetz:


§ 81a StPO - (Körperliche Untersuchung des Beschuldigten, Blutprobe)

(1) Eine körperliche Untersuchung des Beschuldigten darf zur Feststellung von Tatsachen angeordnet werden, die für das Verfahren von Bedeutung sind. Zu diesem Zweck sind Entnahmen von Blutproben und andere körperliche Eingriffe, die von einem Arzt nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu Untersuchungszwecken vorgenommen werden, ohne Einwilligung des Beschuldigten zulässig, wenn kein Nachteil für seine Gesundheit zu befürchten ist.

(2) Die Anordnung steht dem Richter, bei Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung auch der Staatsanwaltschaft und ihren Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) zu.

(3) Dem Beschuldigten entnommene Blutproben oder sonstige Körperzellen dürfen nur für Zwecke des der Entnahme zugrundeliegenden oder eines anderen anhängigen Strafverfahrens verwendet werden; sie sind unverzüglich zu vernichten, sobald sie hierfür nicht mehr erforderlich sind.


Da aber wie von ChrisBreeezy und von kazutoyo schon richtig angeführt nur der besitz von Betäubungsmitteln, aber NICHT der Konsum nach den Strafvorschriften § 29, § 29a, 30, 30a, 30b BTMG strafbar ist, ist eine Blutentnahme so nicht zulässig.

Den anderen Usern hier rate ich mal sich mit den Strafvorschriften des BTMG zu beschäftigen, bevor hier weiterhin behauptet wird, dass auch der Konsum strafbar ist.

Im Hinterkopf sollte man nur haben, dass der Drogenkonsum als Führer eines Fahrzeuges strafbar nach folgenden Gesetz ist:


§ 316 StGB - Trunkenheit im Verkehr

(1) Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315d) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist.

(2) Nach Absatz 1 wird auch bestraft, wer die Tat fahrlässig begeht.


Aber im Normalfall gilt, weder darf Dich die Polizei zwingen dem sogenannten Drogenwischtest / Drugwipe zu machen, noch darf die Polizei eine Blutentnahme durchführen, welche im übrigen vom Richter angeordnet werden muss und auch nur dann angeordnet wird, wenn Du als Führer eines Fahrzeuges angetroffen wurdest.

Was die Polizei aber bei begründeten Straftatverdacht, sprich wenn die Polizei Anhaltspunkte hat, dass Du Drogen mit dir führst, tun darf ist Dich und die von Dir mitgeführten Sachen durchsuchen.

Die Durchsuchung richtet sich wiederum nach folgender Rechtsgrundlage.


§ 102 StPO (Durchsuchung beim Verdächtigen)

Bei dem, welcher als Täter oder Teilnehmer einer Straftat oder der Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei verdächtig ist, kann eine Durchsuchung der Wohnung und anderer Räume sowie seiner Person und der ihm gehörenden Sachen sowohl zum Zweck seiner Ergreifung als auch dann vorgenommen werden, wenn zu vermuten ist, daß die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen werde.


So sieht hier in Deutschland die rechtliche Lage zum Thema Drogenwischtest / Urinprobe, Blutentnahme und Durchsuchung aus.

Schöne Grüße
TheGrow

D1vinorum  24.03.2014, 14:48

Top Antwort!

Ja, das dürfen sie. Das dürfen sie bei jedem Menschen machen wenn sie einen Verdacht haben.

ChrisBreeezy 
Fragesteller
 24.03.2014, 07:01

Aber der Konsum ist ja erlaubt, nur der Besitz und Handel nicht. Das heißt doch wenn ich dicht bin und die wenn auch drogentest machen und ich nichts dabei habe können die mir doch nichts machen also war das doch umsonst ?

Lgunter  24.03.2014, 07:03
@ChrisBreeezy

In Deutschland ist es nicht erlaubt zu besitzen und auch nicht zu zB. Rauchen oä. Also können sie dir sehr wohl was machen also nicht erwischen lassen oder gar nich erst anfange.

kazutoyo  24.03.2014, 07:22
@ChrisBreeezy

Es ist weder der Erwerb noch der Besitz erlaubt!

Alles andere ist eine Falschinformation.

Dass, bei entsprechenden geringen Mengen (Eigenkonsum) in der Regel keine Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft erfolgt ist zwar richtig, eine Strafftat bleibt es aber trotzdem. Du wirst zwar nicht bestraft - aber den Führerschein kann das dann trotzdem beeinflussen (Test zum Beispiel)

GoodKush  24.03.2014, 10:28
@kazutoyo

Ist schon richtig das der Besitz und der Erwerb Strafbar ist, Allerdings der Konsum nicht soll heißen wenn du mit jemanden zusammen sitzt der z.B eine Tüte raucht, Darfst du sehr wohl daran ziehen allerdings darfst du den Joint dabei nicht in der Hand halten ( wenn er den Joint festhält und du zeihst, wäre das Rechtlich in ordnung ) Ist zwar etwas merkwürdig aber so ist das in Deutschland halt.

Bist du denn im Straßenverkehr aufgefallen? z.B breit Fahrrad oder so gefahren? Oder wurdest du Routine mäßig kontrolliert? Weil wenn du zu Fuß unterwegs warst und ganz normal gelaufen bist ohne Ausfallerscheinungen, Kannst du den Urintest oder Wischtest verweigern und für eine Blutprobe muss ein konkreter Verdacht bestehen und es muss vom Staatsanwalt genehmigt werden. Sorry für den riesen Text. :-)

Nein ist nicht ohne richterlichen Beschluss erlaubt! Weil es in das Persönlichkeitsrecht des Betrofffenem eingreift.

Es betrifft Jugendliche und auch über 18 jährige Menschen!!!

Anders, wenn Drogentest bei Führerscheinentzug oder Fahrverbot angeortnet werden kann, dann kannst Du davon ausgehen, dass ein Richter den Beschluss ausstellt, und auch Jugendliche zum Drogentest müssen.

Bei Alkohol genauso.

Aber auch Hilfsbeamte (Polizisten) können einen Drogen- oder Alkoholtest anordnen, wenn es eine Gefährdung des Untersuchungserfolgs durch Verzögerung zu befürchten ist. Bspw der alkoholisierte Fahrer eines PKWs ist wieder nüchtern, wenn der Arzt erst am nächsten Tag kommt.

Wenn aber ein Führerscheininhaber alkoholisiert ist, warum dann ist es erlaubt ein Alkoholtest zu verlangen?** In diesem Fall ist kein Alkoholtest erlaubt.**

Bei dem Drogentest ist es genauso, weil Drogenkonsum nicht auch strafbar ist, darf niemand grundsätzlich den Test verlangen. Oder gibt es einen Vorwurf einer Straftat? Welche Straftat ist es?

Da der Konsum von Drogen nicht unter Strafe gestellt ist, darf die Polizei einen solchen Test noch nicht einmal vorschlagen (Mitmachen ist eh freiwillig). Lediglich im Zusammenhang mit einer Straftat wie KFZ im Strassenverkehr, oder als Schuldausschließungsgrund bei z.B. Körperverletzung, wäre ein Test angezeigt.

Ja, die dürfen das.