Dürfen Polizisten Verwarnungsgeld in Bar annehmen?

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Verwarnungsgelder dürfen schon seit Jahren in Deutschland nur noch mit Kreditkarte oder EC-Karte bezahlt werden.

Mit Bargeld darf nur noch von Ausländern bezahlt werden, die nicht anders bezahlen können.

Wer keine Karte hat, oder nicht sofort bezahlen möchte, dem wird ein Zahlschein/Überweiser von den Polizisten ausgestellt.

Dommie1306  08.01.2018, 13:26

Wo hast du deine Quelle her? :-O Hatte noch vor zwei Jahren Kollegen, die bar verwarnt haben und diesbezüglich kam auch nie was zurück? Du machst mich gerade nervös ;-)

Dommie1306  08.01.2018, 13:32

Gerade nochmal nachgeschaut:

https://www.dpolg-bayern.de/fileadmin/user_upload/dpolg-bayern.de/news/dokumente/Polizeispiegel/polizeispiegel_6_2014.pdf

Seite 3:

In Bayern werden durch die

Polizei jährlich zwischen 35 000

und 40 000 Sicherheitsleistungen in Höhe von rund 3,5 Millionen Euro erhoben.

Konstant über die Jahre hinweg werden über zwei Millionen Verwarnungen im Straßenverkehr ausgesprochen. Nach

Schätzungen der Experten sind davon rund 200 000 Barverwarnungen.

Die DPolG ist der Ansicht, dass Quittungsblöcke für Barverwarnungen und Sicherheitsleistungen nicht mehr zeitgemäß sind und plädiert für die Einführung mobiler Bezahlsysteme.

Andere Bundesländer, darunter Niedersachsen, sind den Weg bereits erfolgreich gegangen.

Das ist auch mein letzter Kenntnisstand... also wenn du eine aktuellere Quelle hast, lass mir die bitte unbedingt durch, danke!

Drugdog  08.01.2018, 14:46

Das ist leider völlig falsch.

Dommie1306  09.01.2018, 08:27
@Drugdog

Das hilft mir halt leider mal gar nicht weiter, zumal ich konkret nachgefragt habe, um meine Wissenslücke zu füllen...

furbo  08.01.2018, 15:33

Wie ist die Verweigerung der Annahme von Bargeld mit dem geltenden Recht zu vereinbaren?

Plakos  08.01.2018, 15:52

"Früher bestand die Möglichkeit, dass ein im Rahmen einer Verkehrskontrolle erhobenes Verwarnungsgeld auch per Barzahlung noch vor Ort beglichen wurde. Dies ist jedoch flächendeckend nicht mehr zulässig. Seither kann nur von Betroffenen eine Barzahlung verlangt werden, wenn diese keinen Wohnsitz in Deutschland besitzen."

https://www.bussgeldkatalog.org/verwarnungsgeld/

Dommie1306  09.01.2018, 08:26
@Plakos

Krass, danke! Das ist ja mal spurlos an mir vorüber gegangen! Hast du irgend eine Zeitangabe für mich, seit wann das zählt? Ich bin mir fast sicher, dass wir noch 2014 bar verwarnt haben... - seitdem bin ich Schreibtischtäter, da geht einiges "Straßenwissen" verloren...

furbo  09.01.2018, 08:32
@Plakos

Kannst du dieses "flächendeckend" bitte mit irgendeinem Erlass, einer gesetzlichen Regelung oder sonstwas unterlegen? Die Aussage auf einer Internetseite reicht mir nicht aus. Würde ich alles für bare Münze nehmen, was im Netz verbreitet wird, wäre ich schon längst aus der Deutschland-GmbH ausgetreten.

Übrigens wird in tatsächlich amtlichen Internetseiten angegeben, dass in Bar gezahlt werden kann.

furbo  09.01.2018, 12:36
@Dommie1306

Ich sehe das "flächendeckende" ziemlich kritisch. Im § 56 OwiG steht immer noch was von sofortiger Zahlung. Und "sofortig" ist nur die Barzahlung. Um von dieser gesetzlichen Vorgabe wegzukommen, muss sich der Dienstherr was einfallen lassen. Vor allem sind Überweisungen i.d.R. mit zusätzlichen Kosten verbunden. Warum muss ich diese Kosten tragen wenn mir die Barzahlung verweigert wird?

Plakos  09.01.2018, 12:49
@furbo

"sofortig" kann doch aber auch mit Kredit- oder EC Karte sein. Ein Kartenleser sollte in jedem Dienstwagen vorhanden sein.

vbnm100  09.01.2018, 15:52
@Plakos

"Sollte" - Wir haben im PP nicht einmal einen auf den Revieren. Nur die VPDir hat da welche.

furbo  09.01.2018, 16:43
@Plakos

Aha... und jeder ist in Besitz derartiger Karten und hat sowas immer dabei?

Nein, da gehe ich nicht mit. Du stellst die Behauptung auf, dass flächendeckend kein Bargeld mehr angenommen wird. Als Beweis führst du eine offenbar privat betriebene Seite an, die außer dieser Behauptung keinen rechtlich stichhaltigen Beweis anführt. Das OwiG existiert immer noch und das gibt die Möglichkeit, bar zu zahlen. Übrigens wird auf amtlch beriebenen Seiten das Verwarnungsgeldverfahren verbindlich erklärt und auf die mögliche Bargeldzahlung hingewiesen.

Hallo,

bei uns in Bayern noch möglich - wenn es der Beamte anbieten will und natürlich nur gegen Quittung...

Hab ich persönlich nie gemacht, es schaut einfach immer dumm aus, wenn der Bürger dem Beamten Geld gibt. Außerdem war mir ehrlich gesagt der Verwaltungsaufwand immer zu hoch: Quittungsblock holen (der nur für ein Quartal gültig ist), Wechselgeld dabei haben, Quittung ausstellen, Geld verwaren, einmal im Quartal abgeben und Blut und Wasser schwitzen, dass ja kein Euro zu wenig im Beutel ist...

Die meisten Kollegen sehen das wie ich, aber es gibt nach wie vor ein paar von der "das haben wir schon immer so gemacht" Sorte... naja wo gibt es die nicht.

Die DPOLG (Deutsche Polizei Gewerkschaft) setzt sich seit Jahren dafür ein, dass die Barverwarnungen komplett abgeschafft werden und durch bargeldlose Zahlungsmethoden ersetzt werden. Nach meinem Kenntnisstand dürfte es spätestens nächstes Jahr dann auch endlich bei uns soweit sein...

vbnm100  08.01.2018, 17:14

"einmal im Quartal abgeben" - ehrlich ? Wir sollen das noch im selben Umlauf bei der BW-Bank einzahlen (wobei wir in BaWü eigentlich - ein paar ältere Kollegen ausgenommen - nur noch Sicherheitsleistungen bei "ausländischen Owis" in bar annehmen).

Dommie1306  09.01.2018, 08:21
@vbnm100

Krass...

Ne, wir haben das einmal im Quartal im Geschäftszimmer abgegeben und die Geschäftszimmerdame hat dann den Quittungsblock mit dem Bargeld verglichen.

Da gabs bei einem Kollegen bei der VPI mal ein Diszi, aber ich weiß aber leider nicht mehr was rausgekommen ist, weil er die Barverwarnungen immer auf ein Konto eingezahlt hat und dann zum Ende vom Quartal wieder alles abgehoben (damit wusste er ja genau, wieviel es sein müssen) und abgegeben hat => Durch die Zinsen die er erhalten hat haben sie ein Diszi eröffnet wegen "Unterschlagung vom Dienstherrn"...

Aber wie gesagt, ich hab mit Bargeld - bis auf wenige Ausnahmen - eigentlich nichts zu tun gehabt...

Ich hatte nur meinen Quittungsblock und mein Bargeld auf der Dienststelle, falls wieder einmal einer kam, der seinen Strafzettel sofort in bar zahlen wollte - naja gut, was solls. Das waren im Quartal dann 1-2 Verwarnungen, also bei mir haben sich diese Blöcke echt nicht rentiert...

Polizei ist Ländersache, daher kann man das nicht pauschal für alle Bundesländer gleich beantworten. Es gibt wohl einige Bundesländer in denen die Beamten kein Bargeld annehmen dürfen, in anderen Bundesländern ist dies sogar gewünscht um die Varwarnung unmittelbar wirksam werden zu lassen und den Verwaltungsaufwand zu minimieren.http://www.rennleitung-110.de/34-projekt/law2ride?start=6

Für die Vorgehensweise gibt es spezielle Erlasse. Und natürlich muss die Annahme des Geldes entsprechend quittiert werden.

Wenn sie dir eine Quittung dafür geben. Früher haben die sowas gemacht, spart ihnen Papierkram, weil sie dir nicht noch extra schreiben müssen. Weiß aber nicht ob das heute auch noch so ist.